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Chaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 146 Betreff: Chaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen! Dem Magistrat ist die Situation auf Frankfurts beliebtem Ausflugsziel, dem Lohrberg, besonders an sonnigen Wochenenden bekannt. Aus diesem Grund ist die Städtische Verkehrspolizei von Anfang Mai bis Ende September planmäßig an den Wochenenden und an den Feiertagen vor Ort. Zwei Beschäftigte sind in einem Sonderdienst eingesetzt. Sie haben die Parkräume im Blick, aber insbesondere sorgen sie auch dafür, dass Not- und Rettungswege nicht zu geparkt werden. In diesem Jahr wurden 291 Verwarnungen ausgestellt bzw. Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Sobald der legale Parkraum belegt ist, wird die Zufahrt am Berger Weg / Ecke Nussgartenstraße gesperrt. Dies war in diesem Jahr an drei Tagen notwendig. An der Einfahrt zur Parkanlage Lohrberg wurde im August 2018 die in der Vergangenheit mehrfach zerstörte Schranke durch massive Poller ersetzt. Sie erlauben nur den Besitzerinnen und Besitzern der Gärten die Zufahrt, sowie den Restaurationen. Nach Auffassung des Magistrats ist es zweifelhaft, ob mehr und häufigere Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei allein die Situation auf dem Lohberg entspannen würde. Mehr Personal für den Lohrberg würde außerdem zu Lasten anderer Aufgaben im übrigen Stadtgebiet gehen und ist damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar. Da der Lohrpark in den letzten Jahren (verglichen mit anderen Parks) relativ wenig Konfliktpotenzial aufwies, setzt die Stabstelle Sauberes Frankfurt dort ein Parkwächterteam ein. Sie haben die Aufgabe, Verstöße gegen die Grünanlagensatzung festzustellen. Neben dem Lohrberg sind sie abwechselnd auch im Günthersburgpark im Einsatz. Die Einsätze auf dem Lohrberg finden in der Regel zwischen 11 Uhr und 20 Uhr statt, da hier die meisten Verstöße durch Grillen außerhalb der Grillbereiche festgestellt werden. Eine zeitliche Ausdehnung der Einsätze würde Mehrkosten verursachen, die derzeit nicht gedeckt werden können. Stellen die Parkwächter während ihrer Einsätze Verstöße gegen die Grünanlagensatzung fest, weisen sie nachdrücklich auf die geltenden Regelungen hin. Dies betrifft neben dem Grillen außerhalb der Grillbereiche auch Verstöße gegen den Leinenzwang bzw. gegen Hundeverbote in bestimmten Bereichen, sowie auch Schäden durch Vandalismus. Entsprechende Vorfälle werden in Schichtberichten dokumentiert und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt vorgelegt. Der Magistrat weist darauf hin, dass die Parkwächter nicht befugt sind, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Dies liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Um die Sauberkeit des Lohrbergs zu gewährleisten und in der Annahme, dass mehr Müllbehälter zu weniger Müll auf den Flächen des Parks führt, hat der Magistrat in diesem Sommer zusätzliche Abfallbehälter verschiedener Größen aufgestellt und deren Wirkung beobachtet. Bedingt durch die Trockenheit und das dadurch resultierende Grillverbot waren die Beobachtungen allerdings nur eingeschränkt repräsentativ. Ebenfalls in Arbeit ist ein neues Grillkonzept für die Stadt. Dem Magistrat ist durchaus bewusst, dass auf die Grillflächen, insbesondere auf dem Lohrberg, ein großer Nutzungsdruck herrscht, der auch zu Lasten der Natur geht. Deshalb wird derzeit mit Nachdruck und unter Berücksichtigung der großen Flächenkonkurrenz nach neuen Grillflächen gesucht. Es wird aber auch geprüft, ob bereits existierende Grillplätze erweitert werden können. Abschließend gibt der Magistrat zu bedenken, dass auf Grund der Größe des Stadtgebietes und der Vielzahl weiterer Aufgaben, die geforderten Kontrollen von Städtischer Verkehrspolizei aber auch durch das Parkwächterteam aus personellen Gründen bisher nur sporadisch durchgeführt werden können. Eine lückenlose Präsenz und Kontrolle ist aus Sicht des Magistrats auf dem Lohrberg derzeit deshalb nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3164