Chaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Chaos auf dem
Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen! Dem Magistrat ist die Situation
auf Frankfurts beliebtem Ausflugsziel, dem Lohrberg, besonders an sonnigen
Wochenenden bekannt. Aus diesem Grund ist die Städtische Verkehrspolizei
von Anfang Mai bis Ende September planmäßig an den Wochenenden und an den
Feiertagen vor Ort. Zwei Beschäftigte sind in einem Sonderdienst eingesetzt.
Sie haben die Parkräume im Blick, aber insbesondere sorgen sie auch
dafür, dass Not- und Rettungswege nicht zu geparkt werden. In diesem Jahr
wurden 291 Verwarnungen ausgestellt bzw. Abschleppmaßnahmen eingeleitet.
Sobald der legale Parkraum belegt ist, wird die
Zufahrt am Berger Weg / Ecke Nussgartenstraße gesperrt. Dies war in diesem Jahr
an drei Tagen notwendig. An der Einfahrt zur Parkanlage Lohrberg
wurde im August 2018 die in der Vergangenheit mehrfach zerstörte Schranke durch
massive Poller ersetzt. Sie erlauben nur den Besitzerinnen und Besitzern der
Gärten die Zufahrt, sowie den Restaurationen. Nach Auffassung des Magistrats
ist es zweifelhaft, ob mehr und häufigere Präsenz der Städtischen
Verkehrspolizei allein die Situation auf dem Lohberg entspannen würde.
Mehr Personal für den Lohrberg würde außerdem zu Lasten anderer Aufgaben im
übrigen Stadtgebiet gehen und ist damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht
umsetzbar.
Da der Lohrpark in den letzten
Jahren (verglichen mit anderen Parks) relativ wenig Konfliktpotenzial
aufwies, setzt die Stabstelle Sauberes Frankfurt dort ein
Parkwächterteam ein. Sie haben die Aufgabe, Verstöße gegen die
Grünanlagensatzung festzustellen. Neben dem Lohrberg sind sie abwechselnd
auch im Günthersburgpark im Einsatz. Die Einsätze auf dem Lohrberg finden in der Regel
zwischen 11 Uhr und 20 Uhr statt, da hier die meisten Verstöße durch Grillen
außerhalb der Grillbereiche festgestellt werden. Eine zeitliche Ausdehnung der
Einsätze würde Mehrkosten verursachen, die derzeit nicht gedeckt werden
können. Stellen die Parkwächter während ihrer Einsätze Verstöße
gegen die Grünanlagensatzung fest, weisen sie nachdrücklich auf die
geltenden Regelungen hin. Dies betrifft neben dem Grillen außerhalb der
Grillbereiche auch Verstöße gegen den Leinenzwang bzw. gegen Hundeverbote in
bestimmten Bereichen, sowie auch Schäden durch Vandalismus. Entsprechende
Vorfälle werden in Schichtberichten dokumentiert und der Stabsstelle Sauberes
Frankfurt vorgelegt. Der Magistrat weist darauf hin, dass die Parkwächter nicht
befugt sind, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Dies liegt in der alleinigen
Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Um die Sauberkeit des Lohrbergs zu gewährleisten und
in der Annahme, dass mehr Müllbehälter zu weniger Müll auf den Flächen des
Parks führt, hat der Magistrat in diesem Sommer zusätzliche Abfallbehälter
verschiedener Größen aufgestellt und deren Wirkung beobachtet. Bedingt durch
die Trockenheit und das dadurch resultierende Grillverbot waren die
Beobachtungen allerdings nur eingeschränkt repräsentativ. Ebenfalls in Arbeit ist ein neues Grillkonzept für
die Stadt. Dem Magistrat ist durchaus bewusst, dass auf die Grillflächen,
insbesondere auf dem Lohrberg, ein großer Nutzungsdruck herrscht, der auch zu
Lasten der Natur geht. Deshalb wird derzeit mit Nachdruck und unter
Berücksichtigung der großen Flächenkonkurrenz nach neuen Grillflächen gesucht.
Es wird aber auch geprüft, ob bereits existierende Grillplätze erweitert werden
können. Abschließend gibt der Magistrat zu
bedenken, dass auf Grund der Größe des Stadtgebietes und der Vielzahl weiterer
Aufgaben, die geforderten Kontrollen von Städtischer Verkehrspolizei aber auch
durch das Parkwächterteam aus personellen Gründen bisher nur sporadisch
durchgeführt werden können. Eine lückenlose Präsenz und Kontrolle ist aus Sicht
des Magistrats auf dem Lohrberg derzeit deshalb nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2018, OM 3164