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Besucherinnen- und Besucherkonzept für den Lohrberg überarbeiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 771 Betreff: Besucherinnen- und Besucherkonzept für den Lohrberg überarbeiten Der Lohrpark wurde von Anfang an als Volkspark konzipiert, also als eine für die Bevölkerung nutzbare Anlage. Erste Planungen gehen auf das Jahr 1904 zurück. Aus verschiedenen Gründen verzögerte sich die Realisierung, sodass die Grünanlage erst in der Zeit zwischen 1927 und 1933 fertiggestellt wurde. Nach Beseitigung von Kriegsschäden wurde der Lohrpark seit Anfang der 1960er Jahre erneut ein beliebtes Ausflugsziel. Der Park ist inzwischen bei schönem Wetter tatsächlich schon seit Jahren an seine Kapazitätsgrenzen gekommen. Dies zeigt sich auch durch die schwierige Parkplatzsituation und die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen. Durch den Ausbau und die Wiederbelebung der Lohrbergschänke hat sich die Situation weiter verschärft. Da der Lohrbergpark nicht eingezäunt und der öffentliche Zugang zu den Grünflächen von vielen verschiedenen Seiten aus möglich ist, ist eine unmittelbare Besucherlenkung oder Besuchersteuerung nicht umsetzbar. Allerdings gelten natürlich, wie in anderen Parkanlagen im Stadtgebiet auch, die Regeln der Grünanlagensatzung. Darüber hinaus ist der Park durch seine Gestaltung in verschiedene Zonen eingeteilt, die sich für unterschiedliche Nutzungen eignen. Zur Besucherlenkung sind verkehrspolitische Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um die Anfahrbarkeit der Fläche weniger attraktiv zu gestalten sowie lenkende Maßnahmen durch einen personellen Einsatz von Parkwächtern/Parkbetreuern vor Ort, um regulierend auf die Parknutzer einzuwirken. Bezüglich des Parkens führt die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit von Mai bis September an Wochenenden und Feiertagen Sonderkontrollen am Lohrberg durch. Sobald der Parkplatz besetzt ist, wird die Schranke geschlossen. Wird danach festgestellt, dass der Park dennoch über andere Wege verbotswidrig aufgesucht wird, wird dies im Einzelfall unterbunden. Bei den Kontrollen sind alle der Verkehrsüberwachung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einzuschreiten bereits ausgeschöpft. Die Einrichtung bzw. Wiederaufnahme des Busbetriebes auf den Lohrberg wird zurzeit geprüft. Weiterhin werden Überlegungen angestellt, inwieweit der Einsatz von Parkwächtern/Parkbetreuern ausgeweitet werden kann, um wildes Grillen zu unterbinden. Die Einführung von häufigeren Reinigungsgängen steht ebenfalls zur Disposition. Ob diese Maßnahmen in vollem Umfang bereits im Jahr 2017 umgesetzt werden können, ist derzeit jedoch noch nicht absehbar, da hierzu noch politische Entscheidungen getroffen werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 320 Antrag vom 29.04.2018, OF 368/11