Besucherinnen- und Besucherkonzept für den Lohrberg überarbeiten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST
771
Betreff: Besucherinnen- und
Besucherkonzept für den Lohrberg überarbeiten Der Lohrpark wurde von Anfang an
als Volkspark konzipiert, also als eine für die Bevölkerung nutzbare Anlage.
Erste Planungen gehen auf das Jahr 1904 zurück. Aus verschiedenen Gründen
verzögerte sich die Realisierung, sodass die Grünanlage erst in der Zeit
zwischen 1927 und 1933 fertiggestellt wurde. Nach Beseitigung von Kriegsschäden
wurde der Lohrpark seit Anfang der 1960er Jahre erneut ein beliebtes
Ausflugsziel.
Der Park ist inzwischen bei
schönem Wetter tatsächlich schon seit Jahren an seine Kapazitätsgrenzen
gekommen. Dies zeigt sich auch durch die schwierige Parkplatzsituation und die
daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen. Durch den Ausbau und die
Wiederbelebung der Lohrbergschänke hat sich die Situation weiter
verschärft. Da der Lohrbergpark nicht eingezäunt
und der öffentliche Zugang zu den Grünflächen von vielen verschiedenen Seiten
aus möglich ist, ist eine unmittelbare Besucherlenkung oder Besuchersteuerung
nicht umsetzbar.
Allerdings gelten natürlich, wie
in anderen Parkanlagen im Stadtgebiet auch, die Regeln der Grünanlagensatzung.
Darüber hinaus ist der Park durch seine Gestaltung in verschiedene Zonen
eingeteilt, die sich für unterschiedliche Nutzungen eignen. Zur Besucherlenkung sind verkehrspolitische
Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um die Anfahrbarkeit der Fläche weniger
attraktiv zu gestalten sowie lenkende Maßnahmen durch einen personellen Einsatz
von Parkwächtern/Parkbetreuern vor Ort, um regulierend auf die Parknutzer
einzuwirken. Bezüglich des Parkens führt die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit von Mai bis September an Wochenenden und
Feiertagen Sonderkontrollen am Lohrberg durch. Sobald der Parkplatz besetzt ist, wird die Schranke
geschlossen. Wird danach festgestellt, dass der Park dennoch über andere Wege
verbotswidrig aufgesucht wird, wird dies im Einzelfall unterbunden. Bei den
Kontrollen sind alle der Verkehrsüberwachung zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten einzuschreiten bereits ausgeschöpft. Die Einrichtung bzw. Wiederaufnahme des Busbetriebes
auf den Lohrberg wird zurzeit geprüft. Weiterhin werden Überlegungen
angestellt, inwieweit der Einsatz von Parkwächtern/Parkbetreuern ausgeweitet
werden kann, um wildes Grillen zu unterbinden. Die Einführung von häufigeren
Reinigungsgängen steht ebenfalls zur Disposition. Ob diese Maßnahmen in vollem
Umfang bereits im Jahr 2017 umgesetzt werden können, ist derzeit jedoch noch
nicht absehbar, da hierzu noch politische Entscheidungen getroffen werden
müssen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.07.2016, OM 320
Antrag vom
29.04.2018, OF
368/11