UN-Konvention
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST
1420
Betreff: UN-Konvention
Zu Nr. 1: Die gewünschten Angaben zu den baulichen Maßnahmen
zur barrierefreien Gestaltung städtischer Einrichtungen sind teilweise bereits
im Bericht enthalten (s. a- Seiten 13, 39, 41, 42, 45 und 48 des Berichtes B
326). Die gewünschte zusätzliche Angabe zum geplanten Abschlusszeitpunkt der
jeweiligen Maßnahme wird künftig ergänzend aufgenommen. Zu Nr. 2: Richtlinien, die einer barrierefreien Umsetzung von
Baumaßnahmen entgegenstehen könnten, können mannigfacher Art sein, z. B.
Richtlinien des Denkmalschutzes oder technische Richtlinien. Eine detaillierte
Ausführung hierzu ist nicht immer möglich, da die konkrete Baumaßnahme, in
Verbindung mit den für das betroffene Gebäude gültigen Richtlinien, in die
Betrachtung einzubeziehen ist. Es ist stets eine Einzelfallentscheidung im
Rahmen des konkreten Bauvorhabens, in die alle Beteiligten involviert werden,
zu treffen. Grundsätzlich wird eine barrierefreie Umsetzung angestrebt. Zu Nr. 3: Leider lässt die Anregung des Ortsbeirates 2 offen,
auf welche Teile des 56-seitigen Berichts B 326 sie sich konkret bezieht.
Angaben zu Artikel 5 ‚Diskriminierung' der UN-BRK finden sich auf den Seiten 5,
8, 14, 19, 28, 30, 37, 38, 44 und 46. Angaben zu Artikel 6 ‚Frauen mit
Behinderungen' finden sich auf den Seiten 6, 8, 19, 28, 37, 38 und 46. Die
Ausführungen sind durchaus nicht pauschal, sondern auf das jeweilige
Dezernat/Amt bezogen und gehen darauf zurück, dass die Dezernate für den
Bericht regelhaft angefragt werden, ihren Bereich auf etwaige Benachteiligungen
zu prüfen. Zu Nr. 4: Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft
(FBAG) bzw. die Fachausschüsse werden regelmäßig in Planungen einbezogen. Auch
die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main ist in Planungs- und
Bauvorhaben eingebunden, ihre Stellungnahmen zu Vorhaben und Planungen sind
teilweise verbindlich vorgeschrieben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.04.2017, OA 147