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UN-Konvention

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1420 Betreff: UN-Konvention Zu Nr. 1: Die gewünschten Angaben zu den baulichen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung städtischer Einrichtungen sind teilweise bereits im Bericht enthalten (s. a- Seiten 13, 39, 41, 42, 45 und 48 des Berichtes B 326). Die gewünschte zusätzliche Angabe zum geplanten Abschlusszeitpunkt der jeweiligen Maßnahme wird künftig ergänzend aufgenommen. Zu Nr. 2: Richtlinien, die einer barrierefreien Umsetzung von Baumaßnahmen entgegenstehen könnten, können mannigfacher Art sein, z. B. Richtlinien des Denkmalschutzes oder technische Richtlinien. Eine detaillierte Ausführung hierzu ist nicht immer möglich, da die konkrete Baumaßnahme, in Verbindung mit den für das betroffene Gebäude gültigen Richtlinien, in die Betrachtung einzubeziehen ist. Es ist stets eine Einzelfallentscheidung im Rahmen des konkreten Bauvorhabens, in die alle Beteiligten involviert werden, zu treffen. Grundsätzlich wird eine barrierefreie Umsetzung angestrebt. Zu Nr. 3: Leider lässt die Anregung des Ortsbeirates 2 offen, auf welche Teile des 56-seitigen Berichts B 326 sie sich konkret bezieht. Angaben zu Artikel 5 ‚Diskriminierung' der UN-BRK finden sich auf den Seiten 5, 8, 14, 19, 28, 30, 37, 38, 44 und 46. Angaben zu Artikel 6 ‚Frauen mit Behinderungen' finden sich auf den Seiten 6, 8, 19, 28, 37, 38 und 46. Die Ausführungen sind durchaus nicht pauschal, sondern auf das jeweilige Dezernat/Amt bezogen und gehen darauf zurück, dass die Dezernate für den Bericht regelhaft angefragt werden, ihren Bereich auf etwaige Benachteiligungen zu prüfen. Zu Nr. 4: Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) bzw. die Fachausschüsse werden regelmäßig in Planungen einbezogen. Auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main ist in Planungs- und Bauvorhaben eingebunden, ihre Stellungnahmen zu Vorhaben und Planungen sind teilweise verbindlich vorgeschrieben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2017, OA 147