Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West
Stellungnahme des Magistrats
Bei der "Rodung eines Lärmschutzwäldchens" handelt es sich um Rückschnittmaßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes, Autobahnmeisterei Frankfurt. Rückschnittmaßnahmen von Gehölzen entlang von Autobahnen sind nicht generell verboten, solange es sich nicht um Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 Bundesnaturschutzgesetz handelt oder die Maßnahmen dem Zielzustand eines Planfeststellungsbeschlusses zuwiderlaufen. Die Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt hat die Rückschnittmaßnahmen im Jahr 2022 dokumentiert. In der aktuellen Vegetationszeit wird festgestellt, inwieweit die zurückgeschnittenen Gehölze durch neue Austriebe wieder einen dichten Gehölzbestand entwickeln können. Erst nach Abschluss der Feststellungen kann darüber eine Entscheidung getroffen werden, ob die Maßnahmen einen Rechtsverstoß darstellen.