Griesheim (Neufeldsiedlung); Rodung des Lärmschutzwaldes
Antrag
die Stellungnahme des Magistrats 26.06.2023 (ST 1400) wird zurückgewiesen, weil sie faktisch falsch ist. Denn entgegen der Darstellung der Stellungnahme wurde das Wäldchen südwestlich des Autobahnkreuzes Frankfurt-West nicht lediglich zurückgeschnitten, sondern gerodet. Daher ist ein Zuwarten, um zu prüfen, ob [sich] "durch neue Austriebe wieder [ein] dichter Gehölzbestand [entwickelt]" nicht erforderlich. Vielmehr steht bereits jetzt fest, dass der Bewaldung gänzlich gerodet wurde und damit ein Verstoß gegen § 14 Bundesnaturschutzgesetz gegeben ist. Ein weiteres Zuwarten führt lediglich dazu, dass die Rodung wegen eintretender Verjährung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Der Antrag des Ortsbeirates 6 (OF 700/6) ist daher weiterhin zu beantworten.
Begründung
Soweit sich die Begründung nicht bereits aus dem Antragstext ergibt, wird auf die verlinkte Bilddokumentation https://c.web.de/@337886076951593677/Sf1-c2bgRDiaGZ1m_q4pLQ (Bildmaterial vom Antragsteller) verwiesen. Es sind mindestens 30 Bäume gefällt worden. Insbesondere die Aufnahme, die die Gesamtsituation zeigt, beweist, dass hier nicht lediglich von einem Rückschnitt gesprochen werden kann. Es sind nur wenige Bäume stehen gelassen worden, die ihrerseits zurückgeschnitten worden sind. Vor der Rodung war diese Fläche durchgängig mit solchen Bäumen bewaldet, die von der Autobahn AG stehengelassen worden sind (ca. 3 Stück).
Beratungsverlauf 1 Sitzung
SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung)