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Illegale Rodung des Lärmschutzwäldchens südwestlich Autobahnkreuz Frankfurt-West

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen,

  1. wer für die Rodung verantwortlich ist; 2.a) ob gegen diejenigen, die für die Abholzung des Wäldchens verantwortlich sind, ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist; b) falls nicht, wird der Magistrat gebeten, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, damit die oben beschriebene Rodung des Lärmschutzwäldchens durch ein Bußgeld geahndet wird; 3. ob sichergestellt ist, dass der oder die für die Rodung Verantwortliche die Wiederaufforstung besorgt, und/oder entsprechender Schadensersatz gefordert wurde; 4. soweit das unter Ziffer 2. und/oder Ziffer
  2. Aufgeführte unterblieben sein sollte, die Gründe hierfür zu nennen.