Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1394
Betreff: Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20 Zu
- Mit Baugenehmigungen aus November 2013 und Februar 2014 wurde eine Nutzungsänderung von Büros mit Nebenräumen in ein Hotel (22 Betten) mit inneren Umbauten und der Errichtung von 6 Stellplätzen genehmigt. Mit den Baumaßnahmen wurde am 17.03.2014 begonnen und sie sind im Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell hat ein Pächterwechsel stattgefunden. Über die weitere Entwicklung ist derzeit nichts bekannt. Zu
- Die Hotelnutzung ist in Gewerbegebieten rechtlich nicht ausgeschlossen, so dass die Genehmigung erteilt wurde. Eine Hotelnutzung kann dem Gewerbe, beispielsweise als "Handwerkerhotel", auch dienlich sein. Zu
- Ein Hotel dient ausschließlich einer zeitlich befristeten Unterbringung und ist insoweit nicht mit einer mittel- oder langfristigen Wohnnutzung vergleichbar. Ein Widerspruch zur Intention des im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietes wird daher nicht gesehen.