Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST
1394
Betreff: Verkauf des
Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20 Zu 1. Mit Baugenehmigungen aus November 2013 und Februar
2014 wurde eine Nutzungsänderung von Büros mit Nebenräumen in ein Hotel (22
Betten) mit inneren Umbauten und der Errichtung von 6 Stellplätzen genehmigt.
Mit den Baumaßnahmen wurde am 17.03.2014 begonnen und sie sind im Wesentlichen
abgeschlossen. Aktuell hat ein Pächterwechsel stattgefunden. Über die
weitere Entwicklung ist derzeit nichts bekannt. Zu 2. Die Hotelnutzung ist in Gewerbegebieten rechtlich
nicht ausgeschlossen, so dass die Genehmigung erteilt wurde. Eine Hotelnutzung
kann dem Gewerbe, beispielsweise als "Handwerkerhotel", auch dienlich sein.
Zu 3. Ein Hotel dient ausschließlich einer zeitlich
befristeten Unterbringung und ist insoweit nicht mit einer mittel- oder
langfristigen Wohnnutzung vergleichbar. Ein Widerspruch zur Intention des im
Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietes wird daher nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.06.2016, OA 24