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Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1394 Betreff: Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20 Zu 1. Mit Baugenehmigungen aus November 2013 und Februar 2014 wurde eine Nutzungsänderung von Büros mit Nebenräumen in ein Hotel (22 Betten) mit inneren Umbauten und der Errichtung von 6 Stellplätzen genehmigt. Mit den Baumaßnahmen wurde am 17.03.2014 begonnen und sie sind im Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell hat ein Pächterwechsel stattgefunden. Über die weitere Entwicklung ist derzeit nichts bekannt. Zu 2. Die Hotelnutzung ist in Gewerbegebieten rechtlich nicht ausgeschlossen, so dass die Genehmigung erteilt wurde. Eine Hotelnutzung kann dem Gewerbe, beispielsweise als "Handwerkerhotel", auch dienlich sein. Zu 3. Ein Hotel dient ausschließlich einer zeitlich befristeten Unterbringung und ist insoweit nicht mit einer mittel- oder langfristigen Wohnnutzung vergleichbar. Ein Widerspruch zur Intention des im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietes wird daher nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.06.2016, OA 24