Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 86 Betreff: Verkauf des Erbbaurechts an dem
Grundstück Salzschlirfer Straße 20 I. Dem Abschluss eines
Erbbaurechtsübertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
Käufer: Firma Akkade GmbH, Berner Straße 52, 60437 Frankfurt am Main
Kaufgegenstand:
Erbbaurecht Gemarkung Fechenheim,
Flur 5, Nr. 32/253 hält 4.780
m2 - Salzschlirfer Straße 20 -
Weitere
Bedingungen: Der Käufer tritt in den Erbbauvertrag vom 02.
November 1995 ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten.
Abschluss eines Nachtragsvertrages
zum Erbbauvertrag: Aktualisierung der Vertragsvereinbarungen vom 02. November
1995. Die Erbbauzeit wird verlängert bis
31. Dezember 2075 Neufestsetzung des Erbbauzinses auf
60.228,80 € jährlich (6 % von 210,-- €/m2) mit
Wertsicherungsklausel. Kosten und Steuern
des Kaufvertrages/Nachtragsvertrages und seiner
Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Vertretungskosten trägt jede
Vertragspartei selbst. Verrechnung:
Produktgruppe 31.08
Abwicklung von Grundstücksgeschäften Kontengruppe 50 - Erträge aus
Erbbaurechten Sachkonto 5004 0000
Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -,
wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert
derzeit 210,-- €/m2 für gewerbliche Bauflächen beträgt. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe
des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO
erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertsteigerung in Höhe von
956.393,37 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Mit Vertrag vom 02. November 1995 wurde das
Grundstück im Erbbaurecht an die Firma Deutschmann Bauausführungen GmbH &
Co. KG für die Nutzung zu gewerblichen Zwecken vergeben. Das Erbbaurecht endet
am 31. Dezember 2055. Über das Vermögen des Erbbauberechtigten wurde das
Insolvenzverfahren eröffnet. Am 15. Dezember 2011 erhielt die Stadt Frankfurt
am Main - Liegenschaftsamt - den Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Durch den
Erwerb wurde das Erbbaurecht zum Eigentümererbbaurecht der Stadt Frankfurt am
Main. Zurzeit ist die Liegenschaft an die
Firma Rhein-Main-Entrümpelungen (Geschäftsführer Michael Strunz) vermietet.
Mieteinnahmen 59.080,90 €/Jahr. Zwischenzeitlich wurden vom Mieter
laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt. Herr Strunz ist Mitinhaber der Firma Akkade GmbH. Zur
Absicherung der Finanzierung der vorgesehenen Investitionen wird der Kauf des
Erbbaurechts gewünscht. Die Nutzung durch die Firma Rhein-Main-Entrümpelungen
ist weiterhin vorgesehen, zudem ist beabsichtigt, einen Beherbergungsbetrieb
(mit max. 30 Betten) zu errichten. Gemäß vorliegender Wertermittlung haben die
auf dem Grundstück befindlichen sanierungsbedürftigen Gebäude zurzeit einen
Wert von 85.000,-- €. Sie werden entschädigungsfrei an den Käufer
übergeben, bei Ablauf oder beim Heimfall des Erbbaurechts ist dieser Betrag mit
der dann fälligen Werterstattung aufzurechnen - angepasst auf den Zeitpunkt der
Entschädigungszahlung. Das Erbbaurecht wird bis 31.12.2075 verlängert. Der
Erbbauzins von 6 % des Bodenrichtwertes liegt am oberen Ende der für
Gewerbeobjekte am Markt üblichen Konditionen. In der Regel handelt es sich
hierbei um unbebaute uneingeschränkt nutzbare Grundstücke. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen
Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich
vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich
über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v.
2.955.972,80 €. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
06.06.2016, OA 24
Antrag vom
05.06.2016, OF
24/11 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
27.04.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11
am 06.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 24 2016
1. a) Die
Vorlage M 86 wird unter Hinweis auf OA 24 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 24/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des OBR 11
am 04.07.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage M 86 wird unter Hinweis auf OA 24
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 24 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 86 = Ablehnung, OA 24 = Annahme)
5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016, TO II, TOP 11
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 24 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
4. Sitzung des OBR 11
am 05.09.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage M 86 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11
am 10.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD auf
Nichtbefassung wird zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 259, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 § 383, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 Aktenzeichen: 23 21