Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 86
Betreff: Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20 I. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsübertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Firma Akkade GmbH, Berner Straße 52, 60437 Frankfurt am Main Kaufgegenstand: Erbbaurecht Gemarkung Fechenheim, Flur 5, Nr. 32/253 hält 4.780 m2 - Salzschlirfer Straße 20 - Weitere Bedingungen: Der Käufer tritt in den Erbbauvertrag vom 02. November 1995 ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Erbbauvertrag: Aktualisierung der Vertragsvereinbarungen vom 02. November 1995. Die Erbbauzeit wird verlängert bis 31. Dezember 2075 Neufestsetzung des Erbbauzinses auf 60.228,80 € jährlich (6 % von 210,-- €/m2) mit Wertsicherungsklausel. Kosten und Steuern des Kaufvertrages/Nachtragsvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Vertretungskosten trägt jede Vertragspartei selbst. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Sachkonto 5004 0000 Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert derzeit 210,-- €/m2 für gewerbliche Bauflächen beträgt. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertsteigerung in Höhe von 956.393,37 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Mit Vertrag vom 02. November 1995 wurde das Grundstück im Erbbaurecht an die Firma Deutschmann Bauausführungen GmbH & Co. KG für die Nutzung zu gewerblichen Zwecken vergeben. Das Erbbaurecht endet am 31. Dezember 2055. Über das Vermögen des Erbbauberechtigten wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 15. Dezember 2011 erhielt die Stadt Frankfurt am Main - Liegenschaftsamt - den Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Durch den Erwerb wurde das Erbbaurecht zum Eigentümererbbaurecht der Stadt Frankfurt am Main. Zurzeit ist die Liegenschaft an die Firma Rhein-Main-Entrümpelungen (Geschäftsführer Michael Strunz) vermietet. Mieteinnahmen 59.080,90 €/Jahr. Zwischenzeitlich wurden vom Mieter laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt. Herr Strunz ist Mitinhaber der Firma Akkade GmbH. Zur Absicherung der Finanzierung der vorgesehenen Investitionen wird der Kauf des Erbbaurechts gewünscht. Die Nutzung durch die Firma Rhein-Main-Entrümpelungen ist weiterhin vorgesehen, zudem ist beabsichtigt, einen Beherbergungsbetrieb (mit max. 30 Betten) zu errichten. Gemäß vorliegender Wertermittlung haben die auf dem Grundstück befindlichen sanierungsbedürftigen Gebäude zurzeit einen Wert von 85.000,-- €. Sie werden entschädigungsfrei an den Käufer übergeben, bei Ablauf oder beim Heimfall des Erbbaurechts ist dieser Betrag mit der dann fälligen Werterstattung aufzurechnen - angepasst auf den Zeitpunkt der Entschädigungszahlung. Das Erbbaurecht wird bis 31.12.2075 verlängert. Der Erbbauzins von 6 % des Bodenrichtwertes liegt am oberen Ende der für Gewerbeobjekte am Markt üblichen Konditionen. In der Regel handelt es sich hierbei um unbebaute uneingeschränkt nutzbare Grundstücke. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 2.955.972,80 €.Nebenvorlage: Anregung vom 06.06.2016, OA 24 Antrag vom 05.06.2016, OF 24/11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.04.2016