Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20
Begründung
Grundstück Salzschlirfer Straße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen, bezugnehmend auf die M86 des Magistrats, vom 22.04.2016 bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft welche Art eines Beherbergungsbetriebes die Firma Akkade im Gewerbegebiet Fechenheim Nord beabsichtigt zu betreiben. Auf Anfrage des Ortsbeirates zur Möglichkeit von punktueller Wohnbebauung im genannten Gewerbegebiet legte der Magistrat dar, daß er eine Wohnbebauung in diesem Gewerbegebiet als nicht zielführend erachtet. In wieweit erachtet der Magistrat die Einrichtung eines Beherbergungsbetriebes für die Entwicklung des Gewerbegebietes Fechenheim Nord als zielführend? Steht nicht die kurz-, mittel- und langfristige Unterbringung von Menschen in durch Lärm und Luftbelastung gekennzeichneten Gewerbegebiets in Gegensatz zur Intension des Betriebes eines Gewerbegebietes?