Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST
1389
Betreff: Umrüstung von
Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Mit Beschluss der STVV vom
24.07.2014, § 4832, zum M 69 Ziffer 6. ist beschrieben, dass nur ".
.ein Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an
die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der
Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden.
." soll. Die
Aufnahme einer weiteren Straße in das Erhaltungsgebiet Gaslicht, würde somit
dem o.g. STVV-Beschluss widersprechen. In der Mörikestraße ist nur ein Gebäude als
Einzelkulturdenkmal erfasst. Weitere denkmalpflegerische Belange werden hier
nicht berührt. Die
Gasersatzleuchten entsprechen in Ihrer Formsprache und Farbtemperatur den
bisherigen Gasleuchten. Durch den Einsatz der Gasersatzleuchten, bleibt das
stadtkulturelle Bild der Mörikestraße weiterhin erhalten. Abschließend ist zu sagen, dass der Magistrat der
Anregung des Ortsbeirates 9, aus den oben genannten Gründen, nicht Folge zu
leisten vermag.
Sofern der Ortsbeirat die
Erhaltung der Gasbeleuchtung in einem weiteren Straßenabschnitt wünscht, müsste
der Ortsbeirat eine OA an die Stadtverordnetenversammlung in diesem Sinne
verabschieden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2016, OM 366
Sonstiger Antrag
vom 20.10.2016, OS
11/9 Antrag vom
03.11.2016, OF
141/9
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842