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Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1389 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Mit Beschluss der STVV vom 24.07.2014, § 4832, zum M 69 Ziffer 6. ist beschrieben, dass nur ". .ein Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden. ." soll. Die Aufnahme einer weiteren Straße in das Erhaltungsgebiet Gaslicht, würde somit dem o.g. STVV-Beschluss widersprechen. In der Mörikestraße ist nur ein Gebäude als Einzelkulturdenkmal erfasst. Weitere denkmalpflegerische Belange werden hier nicht berührt. Die Gasersatzleuchten entsprechen in Ihrer Formsprache und Farbtemperatur den bisherigen Gasleuchten. Durch den Einsatz der Gasersatzleuchten, bleibt das stadtkulturelle Bild der Mörikestraße weiterhin erhalten. Abschließend ist zu sagen, dass der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates 9, aus den oben genannten Gründen, nicht Folge zu leisten vermag. Sofern der Ortsbeirat die Erhaltung der Gasbeleuchtung in einem weiteren Straßenabschnitt wünscht, müsste der Ortsbeirat eine OA an die Stadtverordnetenversammlung in diesem Sinne verabschieden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 Sonstiger Antrag vom 20.10.2016, OS 11/9 Antrag vom 03.11.2016, OF 141/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842