Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM
842 entstanden aus
Vorlage: OF 141/9 vom
03.11.2016 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles
Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16
In Ziffer 6 des Vortrages des Magistrats, M 69,
wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder
Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen,
kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung
langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit Bericht
B 147 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der
Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom
Ortsbeirat 9 in der Anregung OM 366 begrüßt, im Hinblick darauf aber,
dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um
relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung
den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der
Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das
Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen
Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt
zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und
bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am
Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der Stellungnahme vom 07.10.2016,
ST 1389, berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des
Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu
tragen, dass die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut geprüft und
die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur
Erhaltun g vorgesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Bericht des
Magistrats vom 20.05.2016, B 147
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2016, OM 366
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1389
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.02.2017, ST 367
Aktenzeichen: 91 52