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Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 141/9 vom 03.11.2016 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16 In Ziffer 6 des Vortrages des Magistrats, M 69, wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit Bericht B 147 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der Anregung OM 366 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der Stellungnahme vom 07.10.2016, ST 1389, berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut geprüft und die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltun g vorgesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1389 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 367 Aktenzeichen: 91 52

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