Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
Begründung
Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16 In Ziffer 6 der M 69/2014 wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit B 147/2016 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der OM 366/2016 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der ST 1389 vom 7.10.2016 berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher höflich gebeten, die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut zu prüfen und die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltung vorzusehen.