Absolutes Haltverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1371
Betreff: Absolutes
Haltverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13
bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer
Landstraße Aufgrund des hohen Parkdrucks in
diesem Bereich des Gewerbegebiets, wird die Einrichtung eines Haltverbots
vermutlich keinen Erfolg versprechen. Der überwiegende Teil der
Verkehrsteilnehmenden wird sich voraussichtlich nicht an die Regelung
halten. Durch die Verkehrsüberwachung kann die Einhaltung
der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nicht dauerhaft gewährleistet
werden. Flächendeckende und dauerhafte Kontrollen in diesem Bereich sind leider
personalbedingt nicht möglich. Eine Regelung zu treffen, bei der die Einhaltung von
Anfang an äußert fraglich ist, ist nicht zu befürworten. Daher muss davon
abgesehen werden, in diesem Abschnitt der Carl-Benz-Straße ein Haltverbot
einzurichten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947