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Absolutes Haltverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Betreff: Absolutes Haltverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße Aufgrund des hohen Parkdrucks in diesem Bereich des Gewerbegebiets, wird die Einrichtung eines Haltverbots vermutlich keinen Erfolg versprechen. Der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmenden wird sich voraussichtlich nicht an die Regelung halten. Durch die Verkehrsüberwachung kann die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nicht dauerhaft gewährleistet werden. Flächendeckende und dauerhafte Kontrollen in diesem Bereich sind leider personalbedingt nicht möglich. Eine Regelung zu treffen, bei der die Einhaltung von Anfang an äußert fraglich ist, ist nicht zu befürworten. Daher muss davon abgesehen werden, in diesem Abschnitt der Carl-Benz-Straße ein Haltverbot einzurichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947