Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.
Begründung
zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Ortsbeirat möge beschließen: Das die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße in Höhe der Hausnr. 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße) durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen freigehalten wird. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge aus der Adam-Opel-Straße kommend sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Umsetzung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen.