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Nied: Planungsstand des landwirtschaftlichen Betriebskonzepts des Georgshofs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2760, ausgeführt, wurden die Flächen zur Bodenbevorratung erworben. Mit dem Ankauf hat die Stadt Frankfurt am Main primär in großem Umfang Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch Tausch- und Maßnahmenflächen beschafft. Da der Georgshof nur als Gesamtheit veräußert wurde, musste die Hofstelle gleichfalls erworben werden. Flächen zur Flächenbevorratung werden üblicherweise nicht umgehend konzeptioniert oder einer unmittelbaren Verwendung zugeführt. Der Georgshof, damit werden die Ökonomiegebäude und das Wohnhaus, also die Hofstelle, bezeichnet, liegt planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Eine mögliche Nutzung wird daher stark eingeschränkt. Der künftige Betreiber/Pächter des Georgshofes muss die Privilegierungstatbestände erfüllen und darüber hinaus inhaltlich die Zielvorgaben des Arten- und Biotopschutzkonzepts der Stadt Frankfurt (ABSK) in ein zukünftiges Nutzungskonzept einbringen. Die um den Georgshof befindlichen Flächen stehen nicht alle im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Teilweise sind die arrondierten Flächen für den Gewässerschutz, ca. 50 Meter von der Wassergrenze, und teilweise als Ausgleichs- bzw. Renaturierungsfläche vorgesehen. Die räumlichen Vorstellungen für eine Nidda-Renaturierung im Bereich des Georgshofs wurden dabei noch nicht konkretisiert, sollen jedoch bei künftigen Entscheidungen Berücksichtigung finden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der gesamte Bereich als Schwerpunktgebiet für Feucht- und Nassgrünland bzw. Renaturierung der Nidda in der Zielkarte im ABSK dargestellt ist. In der Maßnahmenkarte wird präziser unterschieden zwischen der "Entwicklung und Wiederherstellung" sowie der "Neuanlage" von artenreichem Feucht- und Nassgrünland. Im ABSK werden die Entwicklung der Niddaaue in den letzten Jahrhunderten und der Ist-Zustand zusammengefasst, eine Bewertung getroffen, die Zielarten zusammengestellt, die im Zielraum gefördert werden sollten und nochmals textlich die Entwicklungsziele ausformuliert. Letztendlich geht es im Bereich der betreffenden Flächen - neben der Niddarenaturierung - ausschließlich um eine Extensivierung bzw. Neuanlage von Feuchtgrünland. Wie die Maßnahmenkarte zeigt, sollte die Fläche mit artenreichem, standortgerechtem und gebietsheimischem Saatgut eingesät werden. Inwieweit z.B. auch Fremdmaterial oder Dränagen vorhanden sind und beseitigt werden müssten, ist noch zu prüfen. Diese grundlegende Neuanlage extensiv genutzter artenreicher Wiesenflächen soll laut ABSK auch auf der östlich der Gebäude befindlichen Fläche durchgeführt werden. Bei den anderen Flächen muss geprüft werden, inwieweit das vorhandene floristische Potenzial für eine eigenständige Optimierung durch Nutzungsextensivierung für die Zielerreichung ausreicht, oder ob auch hier ggf. mit Ansaaten unterstützt werden müsste. Letztendlich ist es aus Sicht des Naturschutzes erforderlich, alle Flächen begutachten zu lassen und ein konkretes Entwicklungskonzept erstellen zu lassen. Die Naturschutzbehörde sieht im Umkreis des ehemaligen Betriebs Diehl ein erhebliches Aufwertungspotenzial, das dennoch mit einer landwirtschaftlichen Nutzung kompatibel sein kann und muss. Die so geschaffenen Ausgleichsflächen werden in der Regel extensiv bewirtschaftet, d. h. ohne Einsatz von mineralischem Dünger und der Einsatz von Pestiziden ist nicht erlaubt. Durch ein extensives Mahdregime und/oder einer extensiven Beweidung kann sich langfristig nicht nur eine artenreiche, standortgerechte Pflanzengesellschaft entwickeln, sondern es werden dort zudem Lebensräume für Insekten und Kleintiere geschaffen. Der Magistrat wird für die Entwicklung der arrondierten Fläche keine Vorgaben machen, sondern Rahmenbedingungen aufzeichnen innerhalb derer die Entwicklung dieser Liegenschaft möglich ist. Im Rahmen eines Konzeptverfahrens werden daher die Kriterienkataloge und/oder die Anforderungen, die an die Entwicklung der zu überlassenden Gegenstände/Flächen gestellt werden veröffentlicht. In einem Exposé sind Informationen zur gewünschten Zielgruppe der Bewerbenden, zum Grundstück, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur baurechtlichen Situation und zum Verfahrensablauf ersichtlich. Typischerweise sind die Kriterienkataloge eine Mischung aus verbindlichen "Muss"- und optionalen "Kann"-Kriterien, also aus Kriterien, wie bestimmten Quoten an Wirtschaftsformen, die umgesetzt werden müssen und Kriterien oder Zielen, die positiv bewertet werden, wenn das eingereichte Konzept einen Beitrag dazu leistet. Die eingereichten Konzepte können bepunktet oder von einer Jury/einem Beirat in einem diskursiven Format - ähnlich dem Preisgericht in einem städtebaulichen Wettbewerb - bewertet werden. Über diesen Kriterienkatalog finden das Stadtentwicklungskonzept sowie die Anregungen und Wünsche des Ortsbeirates Berücksichtigung. Derzeit soll der Paradieshof als Pilot solcher Konzeptverfahren ausgelobt werden, allerdings sind im Vorfeld noch Vorentscheidungen des Magistrats vonnöten. Wie, nach welchen Richtlinien, differenziert nach unterschiedlichen Objektkategorien Konzeptvergaben zukünftig gestaltet werden sollen, wird der Stadtverordnetenversammlung in einer separaten Beschlussvorlage des Magistrats vorgetragen. Diese befindet sich derzeit im Entwurf und muss noch mit den beteiligten Ämtern abgestimmt werden.