Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST
1353
Betreff: Durchgehender
Fahrradstreifen in Fechenheim Im Zuge der Grunderneuerung der Dieburger Straße
werden auf beiden Straßenseiten sog. Fahrradschutzstreifen markiert. Die Weiterführung der im Zuge der Grunderneuerung
der Dieburger Straße vorgesehenen beidseitigen Radfahrer-Schutzstreifen ist in
der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße möglich. Ab der Einmündung Schießhüttenstraße in Richtung
Alt-Fechenheim beginnt die Tempo 30-Zone, in der Radwege nicht extra
ausgewiesen werden müssen. Die Markierung des Fahrradschutzstreifens in der
Starkenburger Straße wird im Zuge der Herstellung der Markierung in der
Dieburger Straße voraussichtlich Ende 2012 vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2011, OM 249
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2013, OM 2679