Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353
Betreff: Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim Im Zuge der Grunderneuerung der Dieburger Straße werden auf beiden Straßenseiten sog. Fahrradschutzstreifen markiert. Die Weiterführung der im Zuge der Grunderneuerung der Dieburger Straße vorgesehenen beidseitigen Radfahrer-Schutzstreifen ist in der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße möglich. Ab der Einmündung Schießhüttenstraße in Richtung Alt-Fechenheim beginnt die Tempo 30-Zone, in der Radwege nicht extra ausgewiesen werden müssen. Die Markierung des Fahrradschutzstreifens in der Starkenburger Straße wird im Zuge der Herstellung der Markierung in der Dieburger Straße voraussichtlich Ende 2012 vorgenommen.