Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim
Begründung
Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße - hier soll in nördlicher Richtung ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert werden - einen durchgehenden Fahrradstreifen in den Straßen Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Alt Fechenheim bis Haus Nummer 70??, Bushaltestelle Alte Post, durch Markierung auf der Fahrbahn in nördlicher Fahrtrichtung einzurichten. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur Patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden.