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Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 535 Betreff: Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353, angekündigten Maßnahmen wurden im Detail genauer untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass bei der vorgeschlagenen Freigabe des alten Radweges zum Parken wegen des schmalen Seitenraums und freizuhaltender Schachtdeckel kaum Stellplätze geschaffen werden können. Deshalb ist vorgesehen, auf der östlichen Straßenseite das Parken zwischen den Bäumen zu gestatten. Unter diesen Randbedingungen kann auf der Starkenburger Straße zwischen Dieburger Straße und Schützenhüttenstraße auf der westlichen Fahrbahnseite ein Fahrradschutzstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen zum Bordstein und auf der östlichen Fahrbahnseite ein Fahrradschutzstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Fahrzeugen markiert werden. Sobald die Planungen und Abstimmungen im Detail abgeschlossen sind, wird der Magistrat die Maßnahme zeitnah umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2679