Radfahrstreifen auf der Starkenburger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST
535
Betreff: Radfahrstreifen
auf der Starkenburger Straße Die in der Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353, angekündigten Maßnahmen wurden im Detail
genauer untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass bei der vorgeschlagenen
Freigabe des alten Radweges zum Parken wegen des schmalen Seitenraums und
freizuhaltender Schachtdeckel kaum Stellplätze geschaffen werden
können. Deshalb ist vorgesehen, auf der
östlichen Straßenseite das Parken zwischen den Bäumen zu gestatten. Unter
diesen Randbedingungen kann auf der Starkenburger Straße zwischen Dieburger
Straße und Schützenhüttenstraße auf der westlichen Fahrbahnseite ein
Fahrradschutzstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen zum Bordstein und auf der
östlichen Fahrbahnseite ein Fahrradschutzstreifen mit Sicherheitstrennstreifen
zu den parkenden Fahrzeugen markiert werden. Sobald die Planungen und Abstimmungen im Detail
abgeschlossen sind, wird der Magistrat die Maßnahme zeitnah umsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2013, OM 2679