Neubaugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST
1335
Betreff: Neubaugebiet
nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902 Zu den Gartenparzellen ist zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden.
Diese soll im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes
erfolgen. Die Herausnahme der angesprochenen Flächen aus dem Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung - ist derzeit
nicht geplant, da dies die weiteren Planungen frühzeitig unnötig einengen
würde. Im Zuge der Planungen bestehen
verschiede Möglichkeiten für den Umgang mit den angesprochenen Kleingärten. Es
ist eine Verlagerung der Kleingartenflächen innerhalb oder außerhalb des
Plangebietes denkbar. Es ist zudem auch möglich, die Festsetzung der Parzellen
als Kleingartenfläche im Bebauungsplan und damit ihre dauerhafte Sicherung
vorzusehen. Dies wird in der weiteren Planung geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
05.06.2014, OA 519