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Neubaugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1335 Betreff: Neubaugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902 Zu den Gartenparzellen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Diese soll im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes erfolgen. Die Herausnahme der angesprochenen Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung - ist derzeit nicht geplant, da dies die weiteren Planungen frühzeitig unnötig einengen würde. Im Zuge der Planungen bestehen verschiede Möglichkeiten für den Umgang mit den angesprochenen Kleingärten. Es ist eine Verlagerung der Kleingartenflächen innerhalb oder außerhalb des Plangebietes denkbar. Es ist zudem auch möglich, die Festsetzung der Parzellen als Kleingartenfläche im Bebauungsplan und damit ihre dauerhafte Sicherung vorzusehen. Dies wird in der weiteren Planung geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2014, OA 519