Umsetzung verkehrsberuhigter Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST
1327
Betreff: Umsetzung
verkehrsberuhigter Bereich Infolge eines redaktionellen
Versehens weist die Stellungnahme ST 1249 vom 12.08.2013 die Hausnummern des
verkehrsberuhigten Bereiches nicht zutreffend aus. Die nachfolgende
Stellungnahme ersetzt die Stellungnahme ST 1249. Wie der Magistrat in der letzten Sitzung des
Ortsbeirats dargelegt hat, ist beabsichtigt den Bereich zwischen den
Hausnummern Alt-Erlenbach 18b und Alt-Erlenbach 33 als verkehrsberuhigten
Bereich auszuweisen. In diesem Bereich (in den Planungswerkstätten "Beim
Bäcker" genannt) sind die legalen Parkplätze markiert, außerhalb dieser Flächen
darf zum Be- bzw. Entladen gehalten werden. Somit ist die Andienung des
Einzelhandels weiterhin gewährleistet. Die verbleibenden Streckenabschnitte sollen in der
Tempo-30-Zone verbleiben, da hier eine Aufenthaltsfunktion, wie im § 42
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten
Bereich gefordert, nicht vorliegt und diese Abschnitte von den Buslinien 27 und
29 befahren werden. Bei der
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den verbleibenden
Streckenabschnitten müsste aufgrund der auch für Busse einzuhaltenden
Schrittgeschwindigkeit mit Fahrzeitverlängerung mit folgenden Auswirkungen
gerechnet werden: Es erhöhen
sich die städtischen Aufwendungen für den ÖPNV (Anstieg des Ausgleichsbetrags
der fahrzeitabhängigen Kosten) durch eine dreiminütige Fahrzeitmehrung jährlich
um rund 30.000,- €. Die Anschlüsse der Linie 29 zu anderen Linien
(insbesondere zu den Stadtbahnen in Kalbach und Nieder-Eschbach), ließen sich
nur durch den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges sicherstellen, womit
weitere Mehrkosten von mindestens 30.000,- € pro Jahr verbunden wären.
Zudem müsste an der Haltestelle "Hohe Brück" eine weitere Warteposition
eingerichtet werden. Die notwendigen Maßnahmen sind bereits veranlasst
und werden, sofern teilweise nicht bereits erfolgt, kurzfristig umgesetzt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.04.2013, V 706
Antrag vom
14.10.2013, OF
173/13
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2596