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Umsetzung verkehrsberuhigter Bereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1327 Betreff: Umsetzung verkehrsberuhigter Bereich Infolge eines redaktionellen Versehens weist die Stellungnahme ST 1249 vom 12.08.2013 die Hausnummern des verkehrsberuhigten Bereiches nicht zutreffend aus. Die nachfolgende Stellungnahme ersetzt die Stellungnahme ST 1249. Wie der Magistrat in der letzten Sitzung des Ortsbeirats dargelegt hat, ist beabsichtigt den Bereich zwischen den Hausnummern Alt-Erlenbach 18b und Alt-Erlenbach 33 als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. In diesem Bereich (in den Planungswerkstätten "Beim Bäcker" genannt) sind die legalen Parkplätze markiert, außerhalb dieser Flächen darf zum Be- bzw. Entladen gehalten werden. Somit ist die Andienung des Einzelhandels weiterhin gewährleistet. Die verbleibenden Streckenabschnitte sollen in der Tempo-30-Zone verbleiben, da hier eine Aufenthaltsfunktion, wie im § 42 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich gefordert, nicht vorliegt und diese Abschnitte von den Buslinien 27 und 29 befahren werden. Bei der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den verbleibenden Streckenabschnitten müsste aufgrund der auch für Busse einzuhaltenden Schrittgeschwindigkeit mit Fahrzeitverlängerung mit folgenden Auswirkungen gerechnet werden: Es erhöhen sich die städtischen Aufwendungen für den ÖPNV (Anstieg des Ausgleichsbetrags der fahrzeitabhängigen Kosten) durch eine dreiminütige Fahrzeitmehrung jährlich um rund 30.000,- €. Die Anschlüsse der Linie 29 zu anderen Linien (insbesondere zu den Stadtbahnen in Kalbach und Nieder-Eschbach), ließen sich nur durch den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges sicherstellen, womit weitere Mehrkosten von mindestens 30.000,- € pro Jahr verbunden wären. Zudem müsste an der Haltestelle "Hohe Brück" eine weitere Warteposition eingerichtet werden. Die notwendigen Maßnahmen sind bereits veranlasst und werden, sofern teilweise nicht bereits erfolgt, kurzfristig umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 706 Antrag vom 14.10.2013, OF 173/13 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2596