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Umsetzung verkehrsberuhigte Zone

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2596 entstanden aus Vorlage: OF 173/13 vom 14.10.2013 Betreff: Umsetzung verkehrsberuhigte Zone Vorgang: ST 1249/13; ST 1327/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone mit ihm besprochenen Maßnahmen zügig umzusetzen (wie in den Stellungnahmen ST 1249 und ST 1327 angekündigt). Bisher wurden lediglich am Anfang und am Ende der verkehrsberuhigten Zone entsprechende Markierungen auf die Straße aufgebracht und auf der linken Straßenseite Hinweisschilder angebracht. Letztere werden nicht wahrgenommen, und der halbf ertige Zustand wirkt irritierend auf die Verkehrsteilnehmer. Es fehlt zurzeit noch die Ausweisung von Parkplätzen, die Setzung von Pollern und das Anbringen von Hinweisschildern für den Beginn (Zeichen 325.1) und das Ende (Zeichen 325.2) der verkehrsberuhigten Zone. Der Ortsbeirat hält es für unabdingbar, dass die Regeln der verkehrsberuhigten Zone deutlich kommuniziert werden. Hierfür schlägt er vor, dass unterhalb des Zeichens 325.1 eine Erläuterung der wichtigsten Regeln angebracht wird, so wie dies andernorts häufig zu sehen ist (siehe Fotos). Der Text des Zusatzschildes soll lauten: VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH - Schrittgeschwindigkeit einhalten (7-11 km/h) - Fußgänger haben Vorrang - Parken nur auf markierten Parkplätzen erlaubt - Überholen ist grundsätzlich verboten - Auf spielende Kinder ist zu achten Begründung: Der hier betroffene Straßenabschnitt war nun sehr lange Gegenstand von Diskussionen und hat viel Unruhe und Ärger im Stadtteil verursacht. Nachdem nun eine Lösung gefunden wurde, ist es ausgesprochen wichtig, dass die neuen Regelungen sehr zügig eingeführt und klar kommuniziert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Änderungen nicht ausreichend ernst genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1249 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 14 Aktenzeichen: 66 0