Umsetzung verkehrsberuhigte Zone
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM
2596 entstanden aus
Vorlage: OF 173/13 vom
14.10.2013 Betreff: Umsetzung verkehrsberuhigte Zone
Vorgang: ST 1249/13; ST
1327/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der
Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone mit ihm besprochenen Maßnahmen zügig
umzusetzen (wie in den Stellungnahmen ST 1249 und ST 1327
angekündigt). Bisher wurden lediglich am Anfang und am Ende der
verkehrsberuhigten Zone entsprechende Markierungen auf die Straße aufgebracht
und auf der linken Straßenseite Hinweisschilder angebracht. Letztere werden
nicht wahrgenommen, und der halbf ertige Zustand wirkt
irritierend auf die Verkehrsteilnehmer. Es fehlt zurzeit noch die Ausweisung von Parkplätzen,
die Setzung von Pollern und das Anbringen von Hinweisschildern für den Beginn
(Zeichen 325.1) und das Ende (Zeichen 325.2) der verkehrsberuhigten Zone.
Der Ortsbeirat hält es für unabdingbar, dass die
Regeln der verkehrsberuhigten Zone deutlich kommuniziert werden. Hierfür
schlägt er vor, dass unterhalb des Zeichens 325.1 eine Erläuterung der
wichtigsten Regeln angebracht wird, so wie dies andernorts häufig zu sehen ist
(siehe Fotos). Der Text des Zusatzschildes soll lauten: VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH - Schrittgeschwindigkeit einhalten (7-11 km/h)
- Fußgänger haben Vorrang - Parken nur auf markierten
Parkplätzen erlaubt -
Überholen ist grundsätzlich verboten - Auf spielende Kinder ist zu achten Begründung: Der hier betroffene Straßenabschnitt war nun sehr
lange Gegenstand von Diskussionen und hat viel Unruhe und Ärger im Stadtteil
verursacht. Nachdem nun eine Lösung gefunden wurde, ist es ausgesprochen
wichtig, dass die neuen Regelungen sehr zügig eingeführt und klar kommuniziert
werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Änderungen nicht ausreichend ernst
genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2013, ST 1249
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2013, ST 1327
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2014, ST 14
Aktenzeichen: 66 0