Elektromobilitätsquote nur mit Ausbauplan der Ladepunkte aussetzen
Stellungnahme des Magistrats
Eine Finanzierung von Ladeinfrastruktur durch die Stadt Frankfurt am Main ist derzeit nicht vorgesehen. Um die Umsetzung von Investitionen in Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde im Herbst 2019 der "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4859 - M 140) veröffentlicht. Der Leitfaden informiert Investoren über das Handling in Frankfurt am Main. Hierbei handelt es sich um ein Open-Market-Modell. Das Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen notwendigen sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Im Rahmen des Anfang 2020 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes wurde eine umfassende Bedarfsanalyse für Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main erarbeitet, die Investoren als Grundlage für Investitionsentscheidungen nutzen können. Anbieter/ Betreiber von Ladeinfrastruktur wählen die Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung aus. Sollte ein Standort als attraktiv empfunden werden, wird ein Antrag an die Stadt Frankfurt am Main gestellt und dieser wird auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft. Die Stadt darf durch das erwähnte Open-Market-Modell vergaberechtlich nicht in die Auswahl der jeweiligen Standorte bei Errichtung von Ladeinfrastruktur eingreifen. Sie überprüft die Gestattungen unter Berücksichtigung des Baurechtes, der Verkehrssicherheit, feuerrechtlicher Auswirkungen etc. Aktuell liegen der Stadtverwaltung über 200 Anträge für AC-Ladestandorte sowie einige DC-Ladestandorte (Schnellladesäulen) auf öffentlichen Flächen vor, unter anderem in Kalbach-Riedberg. Aus Datenschutzgründen können derzeit - vor Genehmigung und Veröffentlichung - keine konkreten Standorte benannt werden. Aufgrund des begrenzten öffentlichen Raums und konkurrierender Nutzerinteressen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auch im halböffentlichen Bereich (Supermärkte, Parkhäuser) als auch im privaten Bereich sinnvoll und notwendig. Einzelhandel und Gewerbe nutzen eigene Ladeinfrastruktur bereits als Marketinginstrument und zur Kundenbindung. Carsharing Mit einer Gesetzesänderung will die hessische Landesregierung das Carsharing fördern. Stationen für öffentlich zugängliche Autos, die man ausleihen und wieder abstellen kann, sollen nicht nur auf privat angemieteten Flächen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden können (Frankfurter Neue Presse vom 29. April 2021). Derzeit mieten Carsharing-Unternehmen bei Bedarf private Flächen an, unter anderem in Parkhäusern.