Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST
1213
Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe
erhalten Vorgang: OM 1422/17 OBR 7 Für das Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik,
Westerbachstraße 47, wurden bereits mit Bauvorbescheid vom 21.12.2015
Befreiungen hinsichtlich Art und Maß der Nutzung erteilt. Hieran ist der
Magistrat gebunden. Ob und in welchem Umfang in Zukunft weitere
Befreiungen beantragt werden, ist dem Magistrat nicht bekannt. Sofern weitere
Befreiungsanträge gestellt werden sollten, ist im Einzelfall nach eingehender
Prüfung gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung von
allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen wie etwa dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu
entscheiden. Diesbezügliche pauschale Entscheidungen im Vorfeld sind aus
rechtlichen Gründen nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2017, OM 1422