Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewi
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A C H S T A N D : Frage
vom 16.03.2017, F 519 Die Fläche zwischen Westerbachstraße und
Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet
ausgewiesen. Gemäß Baunutzungsverordnung 1977 können in Gewerbegebieten
ausnahmsweise "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter" zugelassen werden. Diese Bestimmung ist
auch heute noch gültig. Im Widerspruch zu dieser Bestimmung hat der Magistrat
in diesem Gewerbegebiet eine große Wohnsiedlung mit Eigentumswohnungen, Westerbachhöfe, genehmigt. Ich frage den Magistrat: Wie begründet der Magistrat den Bruch geltenden
Rechts, und beabsichtigt der Magistrat, weitere Ausnahmegenehmigungen in diesem
Bereich, zum Beispiel auf dem Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik, zu
erteilen? Antwort des Magistrats: Bei der genannten Fläche handelt es sich um die
Liegenschaft Westerbachstraße 45. Hier wurde mit Bauvorbescheid vom 30.01.2014
beziehungsweise Baugenehmigung vom 10.09.2015 von der im Bebauungsplan
festgesetzten Nutzungsart GE, Gewerbegebiet, befreit und Wohnen zugelassen.
Die Voraussetzungen für die Befreiung lagen nach
damaliger Einschätzung vor, da sich im Süden wie im Osten an das Baugrundstück
unmittelbar ein Allgemeines Wohngebiet, WA, anschließt. Zudem befindet sich der
südliche Teil des Baugrundstücks im eingeschränkten Gewerbegebiet, wo ohnehin
lediglich "Wohnen nicht wesentlich störendes Gewerbe" zulässig ist. Auch
berücksichtigt das genehmigte Vorhaben die Interessen der gewerblichen
Nachbarn. In diesem Zusammenhang legte der Bauherr im Rahmen des Bauantrags
schriftliche Erklärungen der umliegenden Gewerbebetriebe vor, wonach diese sich
durch die heranrückende Wohnbebauung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht
eingeschränkt sehen. Für das Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik,
Westerbachstraße 47, wurde bereits mit Bauvorbescheid vom 21.12.2015 ebenfalls
von der festgesetzten Nutzungsart GE zugunsten von Wohnen befreit. Gegenstand
war hier die Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen und Aufstockung mit 19
Wohneinheiten sowie die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit
44 Wohneinheiten, einer Lärmschutzwand und einer Tiefgarage mit 89
Stellplätzen. Bisher wurde jedoch weder ein Abbruchantrag gestellt noch wurden
Gespräche für einen Bauantrag für den Neubau begonnen. Die weitere Entwicklung
der Planung ist dem Magistrat daher nicht bekannt." Der Magistrat erarbeitet derzeit die Fortschreibung
des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms von 2004. Das auch hier betroffene
Gebiet rund um die Westerbachstraße, "Rödelheim - In der Au", wird in diesem
Zusammenhang analysiert und es werden Entwicklungsziele für das Gesamtgebiet
abgeleitet, die bei Bedarf in entsprechendes Planungsrecht umgesetzt werden
sollen. Antragstellende Person(en):
Stadtv.
Martin Kliehm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
03.04.2017, OF
157/7
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1422