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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Umrüstung in der Hintergasse (Seckbach)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Beleuchtungsanlage an der Hintergasse wurde entsprechend dem Wunsch des Ortsbeirats und der daraus getroffenen Festlegung vom 11.12.2018 umgebaut. Festgelegt wurde, dass die schon umgerüsteten Auslegermasten mit Langfeldleuchten in Gasoptik gegen doppelt geknickte Masten mit einem Ansatzmodul in Gasoptik ersetzt werden. Dies hat der Magistrat so veranlasst. Aufgrund der geänderten Mastform und der damit einhergehenden Beleuchtungssituation mussten noch nachträgliche Einstellungen an den LED-Modulen vorgenommen werden. Die notwendigen Arbeiten zur Anpassung an den LED-Modulen sind im Zuge der Stellungnahme ST 1190 vom 19.06.2020 Jahres erfolgt. Einer Änderung in besagter Tabelle von "Maßnahme abgeschlossen" in die Kategorie "In Umsetzung" bedarf es daher nicht mehr. Der Magistrat hat sich vergewissert, dass die Anlage die aktuell gültigen Normen erfüllt. Ungeachtet dessen, hat der Magistrat eine lichttechnische Berechnung unter Zugrundelegung eines alternativen LED-Moduls und bei Beibehaltung der jetzigen Mastabstände veranlasst.