Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST
1155 Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts
in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von
Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und
Friesengasse 13) Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der
Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2018, OM 2641
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.04.2019, ST 691