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Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1155 Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2641 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 691

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