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Parken in der Max-Bock-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1135 Betreff: Parken in der Max-Bock-Straße Zu 1.: In Höhe Max-Bock-Straße 15 wird ein zusätzliches Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), eingeschränktes Haltverbot, angebracht. Am westlichen Ende der Straße wird keine zusätzliche Beschilderung installiert, da nach der StVO eine Haltverbotsbeschilderung automatisch an der nächsten Einmündung endet, ohne dass es einer zusätzlichen Beschilderung bedarf. Zu 2.: Der Magistrat hat veranlasst, dass in den nächsten Wochen verstärkt überwacht wird, inwieweit das eingeschränkte Haltverbot in der Max-Bock-Straße unzulässigerweise benutzt wird. Ein Fehlverhalten wird entsprechend sanktioniert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 156

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