Parken in der Max-Bock-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST
1135
Betreff: Parken in der
Max-Bock-Straße Zu 1.: In Höhe Max-Bock-Straße 15 wird ein zusätzliches
Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), eingeschränktes Haltverbot,
angebracht. Am westlichen Ende der Straße wird keine zusätzliche Beschilderung
installiert, da nach der StVO eine Haltverbotsbeschilderung automatisch an der
nächsten Einmündung endet, ohne dass es einer zusätzlichen Beschilderung
bedarf. Zu 2.: Der Magistrat hat veranlasst, dass in den nächsten
Wochen verstärkt überwacht wird, inwieweit das eingeschränkte Haltverbot in der
Max-Bock-Straße unzulässigerweise benutzt wird. Ein Fehlverhalten wird
entsprechend sanktioniert.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.06.2011, OM 156