Parken in der Max-Bock-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM
156 entstanden aus
Vorlage: OF 33/9 vom 25.05.2011
Betreff: Parken
in der Max-Bock-Straße Die
Max-Bock-Straße ist eine Sackgasse, in der derzeit das Parken auf der südlichen
Straßenseite senkrecht zur Fahrtrichtung gestattet ist. Auf der nördlichen
Straßenseite gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Dieses eingeschränkte
Halteverbot ist jedoch erst am hinteren Ende der Sackgasse durch ein Schild
gekennzeichnet, sodass es für einfahrende Autos zunächst nicht zu erkennen ist.
Es kommt immer wieder dazu, dass Autos trotz des eingeschränkten Halteverbots
auf der nördlichen Straßenseite so parken, dass legal auf der
gegenüberliegenden Straßenseite parkende Autos nicht mehr ausparken können.
Der Magistrat wird daher darum gebeten, 1. am westlichen Ende der Max-Bock-Straße ein Schild
anzubringen, welches das eingeschränkte Halteverbot kennzeichnet, 2. in der Max-Bock-Straße die Einhaltung des
eingeschränkten Halteverbotes zu kontrollieren. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1135
Beratung im Ortsbeirat: 9