Parken in der Max-Bock-Straße
Begründung
Die Max-Bock-Straße ist eine Sackgasse, in der derzeit das Parken auf der südlichen Straßenseite senkrecht zur Fahrtrichtung gestattet ist. Auf der nördlichen Straßenseite gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Dieses eingeschränkte Halteverbot ist jedoch erst am hinteren Ende der Sackgasse durch ein Schild gekennzeichnet, so dass es für einfahrende Autos zunächst nicht zu erkennen ist. Es kommt immer wieder dazu, dass Autos trotz des eingeschränkten Halteverbots auf der an der nördlichen Straßenseite so parken, dass legal auf der gegenüberliegenden Straßenseite parkende Autos nicht mehr ausparken können. Der Magistrat wird daher darum gebeten, 1. am westlichen Ende der Max-Bock-Straße ein Schild anzubringen, welches das eingeschränkte Halteverbot kennzeichnet, 2. in der Max-Bock-Straße die Einhaltung des eingeschränkten Halteverbotes zu kontrollieren.