Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr.
917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und
für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben
zu 1.
In Nieder-Eschbach befinden sich die Seniorenwohnanlagen der Gemeinnützigen
Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (Ben-Gurion-Ring 20 u. 110). Der Frankfurter
Verband für Alten- und Behindertenhilfe übernimmt die Betreuung der
Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlagen. Weitere Seniorenwohnanlagen
im Stadtteil gibt es nicht. Im Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach befindet sich
die Seniorenwohnanlage "Im Sauern" (Im Sauern 5-7) der Gemeinnützigen
Siedlungswerks GmbH. Betreuungsträger ist auch hier der Frankfurter Verband für
Alten- und Behindertenhilfe. In Harheim ist ein Wohnprojekt für geflüchtete
Personen und Familien sowie Seniorinnen und Senioren geplant. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es,
Planungsrecht für ein Wohngebiet zu schaffen, in dem unterschiedliche
Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen. Dies
schließt Formen des altersgerechten Wohnens ein. In neuen Konzepten der Wohnbebauung und
Wohnraumgestaltung werden andere Lösungen für ein altersgerechtes Wohnen
priorisiert als das Konzept der Seniorenwohnanlage. (Zum Beispiel das vom AGB
Konzern gebaute Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für Familien und Senioren
auf dem ehemaligen Areal des Frankfurter Diakonissenhauses). Barrierefrei gestalteter Wohnraum ermöglicht es auch
älteren Personen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Generell sollten die
privaten und Wohn- und Geschäftsgebäude nach den gesetzlichen Vorgaben
barrierefrei geplant und gebaut werden. Die zwingende Festsetzung einer Fläche im
Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage wird nicht gesehen. Zu 2. Im Stadtteil Nieder-Eschbach betreibt der
Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe die Einrichtung
"Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring 20). Zum
Angebot dieser Einrichtung gehört auch der "Aktivclub In den Schafgärten"
(Bürgerhaus), deren Mitglieder sich im Nachbarstadtteil Harheim zur Planung
ihrer Aktivitäten treffen. Der Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt Bonames -
Nieder-Eschbach bietet Clubnachmittage (Ben-Gurion-Ring 12). Im
Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach ist die Evangelische Kirchengemeinde
Nieder-Erlenbach aktiv. Weitere Begegnungszentren explizit für Seniorinnen und
Senioren gibt es nicht. Die Anzahl von Begegnungsstätten für Seniorinnen und
Senioren ist in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich. Basierend auf
der Bestandsaufnahme der Altenbegegnungsstätten in Frankfurt am Main (Stand:
2013/2014) gehört Nieder-Eschbach zu den Stadtteilen, die (gegenüber anderen
Frankfurter Stadtteilen) über eine geringere Anzahl an Begegnungszentren für
Seniorinnen und Senioren verfügen. Derzeit ist kein Bedarf der älteren Einwohnerinnen
und Einwohner für eine Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren
ersichtlich. Einen möglichen
Bedarf der älteren Einwohnerinnen und Einwohner lässt sich daraus nicht
ableiten und wäre gesondert zu prüfen. Im Stadtteil Nieder-Eschbach werden im Fachfeld der
offenen Kinder- und Jugendarbeit bereits mehrere Angebote städtisch gefördert.
In der Nähe des geplanten Baugebiets wird in Trägerschaft der evangelischen
Kirchengemeinde Nieder-Eschbach im "Kinder- und Jugendtreff" ein offenes
freizeitpädagogisches Angebot vorgehalten. Ein zusätzlicher Kinder- und
Jugendtreff in der Nähe der bestehenden Einrichtung wird von Seiten des
Magistrats nicht befürwortet. Ein Gemeinschafts- bzw. Nachbarschaftstreff für alle
Bürgerinnen und Bürger ist eine gute Möglichkeit, den sozialen Zusammenhalt im
Rahmen der Stadtentwicklung vor Ort zu stärken. Eine Realisierung muss noch geprüft werden. In
wieweit eine Umsetzung gelingen wird, ist zukünftig mit den Eigentümern zu
verhandeln, da die Stadt Frankfurt über keine Grundstücke im Geltungsbereich
verfügt. Die Finanzierung ist ungeklärt. zu 3. und 4. Mit einer Mischung aus
Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an
Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Für die
Geschoßwohnungsbauten ist überwiegend eine 3-geschossige Bebauung mit
Dachgeschoss vorgesehen. zu 5. Das im Norden an den Geltungsbereich
angrenzende Gebiet weist eine heterogene Baustruktur und eine vielschichtige
Geschossigkeit auf. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer
Straße, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage
geschaffen werden. Der bisherige Ortsrand wird in das zu planende Gebiet
verlagert. zu 6. Private Stellplätze werden
entsprechend der Stellplatzsatzung im städtebaulichen Entwurf berücksichtigt.
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden in einer Breite festgesetzt die eine
Anordnung von öffentlichen Parkplätzen ermöglicht. zu 7. Eine Baumallee mit öffentlichen Parkplätzen zur
U-Bahn-Trasse ist einseitig möglich. Einschränkungen ergeben sich dadurch, dass
in den vorhandenen Wegen große Mischwasserkanäle liegen, die die Entwässerung
des bestehenden Ortsteils aufnehmen und daher nicht zu verlegen sind. Die
Möglichkeiten werden im weiteren Verfahren geprüft. zu 8. Im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 sind
bereits 320 Wohneinheiten für die Fläche des Geltungsbereiches vorgesehen. Eine
Reduktion der Anzahl von Wohnungen im Geschosswohnungsbau zugunsten einer
Erhöhung des Anteils an Reihenhäuser hält der Magistrat angesichts des
derzeitigen und künftigen Wohnungsbedarfs für nicht vertretbar. Nach
Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes kann hierzu eine genauere Angabe
gemacht werden. Die Planungen werden frühzeitig im Ortsbeirat vorgestellt.
zu 9. Die Haupterschließungsstraße soll durch
beidseitigen Ausbau mit Parkplätzen, Baumstandorten und Fußgängerwegen
ausgestattet werden. In den Nebenerschließungsstraßen wird zum jetzigen
Zeitpunkt von Mischverkehrsflächen ausgegangen. Auch dies wird im weiteren
Verfahren geprüft und weiter abgestimmt werden. zu 10. Zur Einhaltung der Barrierefreiheit in
Gebäuden sind die Vorschriften der Hessischen Bauordnung (HBO) zu beachten. Die
Einhaltung dieses Belangs wird im Rahmen der Bauantragsverfahren geprüft.
Eine durchgängige barrierefreie
Gestaltung im Rahmen eines Bebauungsplanes kann nicht festgesetzt werden, da
hierfür die Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch fehlt. Hier muss auf die
Bauantragsverfahren und die Ausbauplanungen zur Ausgestaltung des öffentlichen
Raumes verwiesen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.03.2017, OA 134
Anregung vom
25.11.2022, OA 278