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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben zu 1. In Nieder-Eschbach befinden sich die Seniorenwohnanlagen der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (Ben-Gurion-Ring 20 u. 110). Der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe übernimmt die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlagen. Weitere Seniorenwohnanlagen im Stadtteil gibt es nicht. Im Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach befindet sich die Seniorenwohnanlage "Im Sauern" (Im Sauern 5-7) der Gemeinnützigen Siedlungswerks GmbH. Betreuungsträger ist auch hier der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe. In Harheim ist ein Wohnprojekt für geflüchtete Personen und Familien sowie Seniorinnen und Senioren geplant. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, Planungsrecht für ein Wohngebiet zu schaffen, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen. Dies schließt Formen des altersgerechten Wohnens ein. In neuen Konzepten der Wohnbebauung und Wohnraumgestaltung werden andere Lösungen für ein altersgerechtes Wohnen priorisiert als das Konzept der Seniorenwohnanlage. (Zum Beispiel das vom AGB Konzern gebaute Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für Familien und Senioren auf dem ehemaligen Areal des Frankfurter Diakonissenhauses). Barrierefrei gestalteter Wohnraum ermöglicht es auch älteren Personen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Generell sollten die privaten und Wohn- und Geschäftsgebäude nach den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei geplant und gebaut werden. Die zwingende Festsetzung einer Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage wird nicht gesehen. Zu 2. Im Stadtteil Nieder-Eschbach betreibt der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe die Einrichtung "Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring 20). Zum Angebot dieser Einrichtung gehört auch der "Aktivclub In den Schafgärten" (Bürgerhaus), deren Mitglieder sich im Nachbarstadtteil Harheim zur Planung ihrer Aktivitäten treffen. Der Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt Bonames - Nieder-Eschbach bietet Clubnachmittage (Ben-Gurion-Ring 12). Im Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach ist die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach aktiv. Weitere Begegnungszentren explizit für Seniorinnen und Senioren gibt es nicht. Die Anzahl von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren ist in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich. Basierend auf der Bestandsaufnahme der Altenbegegnungsstätten in Frankfurt am Main (Stand: 2013/2014) gehört Nieder-Eschbach zu den Stadtteilen, die (gegenüber anderen Frankfurter Stadtteilen) über eine geringere Anzahl an Begegnungszentren für Seniorinnen und Senioren verfügen. Derzeit ist kein Bedarf der älteren Einwohnerinnen und Einwohner für eine Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren ersichtlich. Einen möglichen Bedarf der älteren Einwohnerinnen und Einwohner lässt sich daraus nicht ableiten und wäre gesondert zu prüfen. Im Stadtteil Nieder-Eschbach werden im Fachfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit bereits mehrere Angebote städtisch gefördert. In der Nähe des geplanten Baugebiets wird in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Eschbach im "Kinder- und Jugendtreff" ein offenes freizeitpädagogisches Angebot vorgehalten. Ein zusätzlicher Kinder- und Jugendtreff in der Nähe der bestehenden Einrichtung wird von Seiten des Magistrats nicht befürwortet. Ein Gemeinschafts- bzw. Nachbarschaftstreff für alle Bürgerinnen und Bürger ist eine gute Möglichkeit, den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Stadtentwicklung vor Ort zu stärken. Eine Realisierung muss noch geprüft werden. In wieweit eine Umsetzung gelingen wird, ist zukünftig mit den Eigentümern zu verhandeln, da die Stadt Frankfurt über keine Grundstücke im Geltungsbereich verfügt. Die Finanzierung ist ungeklärt. zu 3. und 4. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Für die Geschoßwohnungsbauten ist überwiegend eine 3-geschossige Bebauung mit Dachgeschoss vorgesehen. zu 5. Das im Norden an den Geltungsbereich angrenzende Gebiet weist eine heterogene Baustruktur und eine vielschichtige Geschossigkeit auf. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisherige Ortsrand wird in das zu planende Gebiet verlagert. zu 6. Private Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung im städtebaulichen Entwurf berücksichtigt. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden in einer Breite festgesetzt die eine Anordnung von öffentlichen Parkplätzen ermöglicht. zu 7. Eine Baumallee mit öffentlichen Parkplätzen zur U-Bahn-Trasse ist einseitig möglich. Einschränkungen ergeben sich dadurch, dass in den vorhandenen Wegen große Mischwasserkanäle liegen, die die Entwässerung des bestehenden Ortsteils aufnehmen und daher nicht zu verlegen sind. Die Möglichkeiten werden im weiteren Verfahren geprüft. zu 8. Im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 sind bereits 320 Wohneinheiten für die Fläche des Geltungsbereiches vorgesehen. Eine Reduktion der Anzahl von Wohnungen im Geschosswohnungsbau zugunsten einer Erhöhung des Anteils an Reihenhäuser hält der Magistrat angesichts des derzeitigen und künftigen Wohnungsbedarfs für nicht vertretbar. Nach Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes kann hierzu eine genauere Angabe gemacht werden. Die Planungen werden frühzeitig im Ortsbeirat vorgestellt. zu 9. Die Haupterschließungsstraße soll durch beidseitigen Ausbau mit Parkplätzen, Baumstandorten und Fußgängerwegen ausgestattet werden. In den Nebenerschließungsstraßen wird zum jetzigen Zeitpunkt von Mischverkehrsflächen ausgegangen. Auch dies wird im weiteren Verfahren geprüft und weiter abgestimmt werden. zu 10. Zur Einhaltung der Barrierefreiheit in Gebäuden sind die Vorschriften der Hessischen Bauordnung (HBO) zu beachten. Die Einhaltung dieses Belangs wird im Rahmen der Bauantragsverfahren geprüft. Eine durchgängige barrierefreie Gestaltung im Rahmen eines Bebauungsplanes kann nicht festgesetzt werden, da hierfür die Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch fehlt. Hier muss auf die Bauantragsverfahren und die Ausbauplanungen zur Ausgestaltung des öffentlichen Raumes verwiesen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Anregung vom 25.11.2022, OA 278

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