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Einrichtung von Parkzonen mit zeitlichen Beschränkungen sowie von Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte am Riedbergzentrum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1060

Betreff: Einrichtung von Parkzonen mit zeitlichen Beschränkungen sowie von Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte am Riedbergzentrum Es wird einen zeitnahen Ortstermin zwischen den zuständigen Fachämtern und der Parkhausbetriebsgesellschaft geben, um die Standorte der Parkscheinautomaten sowie der Schwerbehindertenparkplätze rund um das Riedbergzentrum, d.h. in der Altenhöferallee, Riedbergallee, Otto-Schott-Straße und Ernst-Abbe-Straße, abzustimmen. Die Parkzeit wird auf werktags von 8.00-20.00 Uhr mit einer zeitlichen Begrenzung auf eine Stunde festgelegt.