Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1047
Betreff: Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet Bei Einrichtung einer stadtweiten Umweltzone kämen als direkteste Verbindung von den Autobahnen aus Sicht des Magistrats folgende Straßen für die Ausnahme von der Umweltzone im Ortsbezirk 11 in Betracht: Ausgehend von der A 66, Anschlussstelle Bergen-Enkheim: Borsigallee - Am Erlenbruch (bis Flinschstraße) und alle Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet Seckbach Wächtersbacher Straße soweit für die Erschließung des Gewerbegebiets Fechenheim Nord erforderlich, sowie Schlitzer Straße, Salzschlirfer Straße, Sontraer Straße und Orber Straße. Ausgehend von der A 661, Anschlussstelle Frankfurt Ost (bzw. von der A 66 Anschlussstelle Maintal-Bischofsheim): Ratswegbrücke / Hanauer Landstraße (B 8) und alle Erschließungsstraßen für die Industrie- und Gewerbeflächen zwischen Hanauer Landstraße und Osthafen / Main. Der Magistrat regt an, auch die Cassellastraße zwischen Hanauer Landstraße und Orber Straße in das Ausnahmenetz aufzunehmen. Durch die Vernetzung der beiden oben genannten Bereiche können Verkehrsaufwand für den Quell- und Zielverkehr der Industrie- und Gewerbegebiete minimiert und Emissionen gesenkt werden. Da die Hanauer Landstraße ohnehin für das Ausnahmenetz vorgesehen ist, ergibt sich für die Wohnbebauung im Bereich Hanauer Landstraße / Cassellastraße kein Nachteil.