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Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Begründung

Stadtgebiet Der Kommune kommt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu. Saubere Luft ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt. Zum Erreichen der Standards der Luftqualitätsrahmenbedingungen der Europäischen Union und des Luftreinhaltungsplans des Bundes ist gerade an einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt am Main ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit dem

  1. Januar 2012 wurde in Frankfurt daher die dritte Stufe der Umweltzone eingerichtet. Danach dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die im Jahre 2008 eingerichtete Umweltzone Frankfurt einfahren. Ziel und positive Wirksamkeit dieser Maßnahme, die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration und Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist heute in der wissenschaftlichen Literatur unumstritten. Die derzeit etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst allerdings bei Weitem noch nicht das komplette Stadtgebiet. Die Fläche außerhalb des "Autobahnrings" sowie die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Zudem wird die Umweltzone im Westen durch die A5 begrenzt, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A
  2. Die am Rande liegenden Stadtteile sind noch ausgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde daher vereinbart, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Rechtliche Grundlage der
  3. Stufe der Umweltzone ist die
  4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Hessischen Umweltministerium zu beantragen, dass die Frankfurter Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ausnahmeregelungen werden auf der Grundlage der bisherigen Kriterien und im Benehmen mit Nachbarkommunen, Unternehmen und den zuständigen Landesdienststellen getroffen. Ausgenommen von der Umweltzone bleiben a) alle bisher schon geltenden Ausnahmen innerhalb des Autobahnrings und die Autobahnen A 5, A3, A661 und entsprechend der
  5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein- Main, Teilplan Frankfurt am Main, Anbindungen zu Ein- und Ausfahrten und Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge im Bereich der Autobahnen, die Zufahrten zur Messe Frankfurt und zu an der Autobahn ausgeschilderten Park & Ride-Parkplätzen; b) Das Gelände des Flughafens Frankfurt sowie die von den Autobahnen auf direktem Weg zum Flughafen führenden Zu - und Abfahrtsstrecken und die von den Autobahnen auf dem direktesten nicht durch Wohngebiete führenden Weg zu den Gewerbegebieten wie Industriepark Höchst, Industriepark Griesheim und Industrie- und Gewerbegebiet Fechenheim führenden Zu - und Abfahrtsstrecken.

Inhalt

Antrag vom 16.01.2017, NR 213

Betreff: Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet Der Kommune kommt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu. Saubere Luft ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt. Zum Erreichen der Standards der Luftqualitätsrahmenbedingungen der Europäischen Union und des Luftreinhaltungsplans des Bundes ist gerade an einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt am Main ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit dem

  1. Januar 2012 wurde in Frankfurt daher die dritte Stufe der Umweltzone eingerichtet. Danach dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die im Jahre 2008 eingerichtete Umweltzone Frankfurt einfahren. Ziel und positive Wirksamkeit dieser Maßnahme, die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration und Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist heute in der wissenschaftlichen Literatur unumstritten. Die derzeit etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst allerdings bei Weitem noch nicht das komplette Stadtgebiet. Die Fläche außerhalb des "Autobahnrings" sowie die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Zudem wird die Umweltzone im Westen durch die A5 begrenzt, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A

  2. Die am Rande liegenden Stadtteile sind noch ausgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde daher vereinbart, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Rechtliche Grundlage der

  3. Stufe der Umweltzone ist die

  4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Hessischen Umweltministerium zu beantragen, dass die Frankfurter Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ausnahmeregelungen werden auf der Grundlage der bisherigen Kriterien und im Benehmen mit Nachbarkommunen, Unternehmen und den zuständigen Landesdienststellen getroffen. Ausgenommen von der Umweltzone bleiben a) alle bisher schon geltenden Ausnahmen innerhalb des Autobahnrings und die Autobahnen A 5, A3, A661 und entsprechend der

  5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein- Main, Teilplan Frankfurt am Main, Anbindungen zu Ein- und Ausfahrten und Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge im Bereich der Autobahnen, die Zufahrten zur Messe Frankfurt und zu an der Autobahn ausgeschilderten Park & Ride-Parkplätzen; b) Das Gelände des Flughafens Frankfurt sowie die von den Autobahnen auf direktem Weg zum Flughafen führenden Zu - und Abfahrtsstrecken und die von den Autobahnen auf dem direktesten nicht durch Wohngebiete führenden Weg zu den Gewerbegebieten wie Industriepark Höchst, Industriepark Griesheim und Industrie- und Gewerbegebiet Fechenheim führenden Zu - und Abfahrtsstrecken.Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 231 Antrag vom 14.03.2017, NR 286 Anregung vom 13.02.2017, OA 119 Antrag vom 13.02.2017, OF 123/11

Beratungsverlauf 22 Sitzungen

Sitzung 9
OBR 4
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke Ökolinx-Arl Und Dffm
Ablehnung:
FDP Enthaltung Bff
Sitzung 9
OBR 13
TO I, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 7
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Farbechte Grüne
Ablehnung:
FDP BFF REP
Sitzung 8
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP FRAKTION
Sitzung 9
OBR 8
TO I, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke Freie Wähler
Ablehnung:
FDP BFF
Sitzung 9
OBR 15
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne
Ablehnung:
BFF Freie Wähler
Sitzung 9
OBR 5
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke BFF
Ablehnung:
FDP
Sitzung 9
OBR 14
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD
Ablehnung:
BFF
Sitzung 9
OBR 11
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 119 2017 1. Die Vorlage NR 213 dient unter Hinweis auf OA 119 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 123/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 2
TO II, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 1
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke Partei Und Fraktionslos
Ablehnung:
FDP
Sitzung 9
OBR 6
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 8
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 9
OBR 10
TO I, TOP 30
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne BFF
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Linke
Sitzung 9
OBR 9
TO I, TOP 13
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage NR 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp
Sitzung 9
OBR 3
TO II, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke ÖkoLinX-ARL BFF
Ablehnung:
FDP
Sitzung 9
OBR 12
TO I, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 16
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
WBE CDU SPD Grüne FDP
Ablehnung:
BFF Linke
Sitzung 9
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP Frankfurter
Sitzung 10
OBR 9
TO I, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
FDP BFF
Sitzung 10
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP Frankfurter Annahme
Sitzung 12
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD BFF Linke FDP Frankfurter

Reden im Parlament

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