Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST
1037
Betreff: Bebauungsplan Nr.
858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Zu 1.: Der Magistrat wird bei der weiteren Bearbeitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 858 der Beschlusslage der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, (§ 1053) einschließlich der Bekanntmachung der
Aufstellungsbeschlussänderung im Amtsblatt Nr. 13, 148 Jhg. vom 28.03.2017
folgen und eine Umweltprüfung im Umfang von § 2 Absatz 4 BauGB nicht
durchführen. Die genannten Belange werden auch ohne die Durchführung der
Umweltprüfung im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
berücksichtigt.
Zu 2. und 3.: Das vorgelegte städtebauliche Konzept weist zwar
eine größere Gebäudehöhe aus, hat aber im Vergleich zum Bestand einen
geringeren Anteil von überbauter/ver-siegelter Fläche und stellt somit im
Hinblick auf das Stadtklima keine Verschlechterung dar. Die im Bereich der Kaltluftschneise
produzierte maximale Kaltluftmenge übersteigt mit 35 - 45 Metern die Höhe der
geplanten Gebäude. Der bodennahe Kaltluftabfluss aus nördlicher / nordöstlicher
Richtung wird durch die Bebauung nördlich der Dortelweiler Straße z. T.
abgebremst und umgelenkt. Das Plangebiet liegt hierzu auch orthografisch
in einer gewissen Leelage, ist aber aufgrund der Gebäudeabstände prinzipiell
auch weiterhin durchströmbar, was auch für den Wetterauwind als kräftige
Regionalströmung aus Nordwest gilt. Zukünftig werden durch den Abriss der Gebäude im
Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei zusätzlich klimaaktive Flächen
hinzugewonnen, über die barrierefrei die Kaltluft weiter in den
Günthersburgpark strömen kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.02.2017, OA 125