Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1037 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Zu 1.: Der Magistrat wird bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 858 der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, (§ 1053) einschließlich der Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlussänderung im Amtsblatt Nr. 13, 148 Jhg. vom 28.03.2017 folgen und eine Umweltprüfung im Umfang von § 2 Absatz 4 BauGB nicht durchführen. Die genannten Belange werden auch ohne die Durchführung der Umweltprüfung im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt. Zu 2. und 3.: Das vorgelegte städtebauliche Konzept weist zwar eine größere Gebäudehöhe aus, hat aber im Vergleich zum Bestand einen geringeren Anteil von überbauter/ver-siegelter Fläche und stellt somit im Hinblick auf das Stadtklima keine Verschlechterung dar. Die im Bereich der Kaltluftschneise produzierte maximale Kaltluftmenge übersteigt mit 35 - 45 Metern die Höhe der geplanten Gebäude. Der bodennahe Kaltluftabfluss aus nördlicher / nordöstlicher Richtung wird durch die Bebauung nördlich der Dortelweiler Straße z. T. abgebremst und umgelenkt. Das Plangebiet liegt hierzu auch orthografisch in einer gewissen Leelage, ist aber aufgrund der Gebäudeabstände prinzipiell auch weiterhin durchströmbar, was auch für den Wetterauwind als kräftige Regionalströmung aus Nordwest gilt. Zukünftig werden durch den Abriss der Gebäude im Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei zusätzlich klimaaktive Flächen hinzugewonnen, über die barrierefrei die Kaltluft weiter in den Günthersburgpark strömen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.02.2017, OA 125