Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1016 Betreff: Bushaltestellen zum Preis einer
Eigentumswohnung? Auf der Grundlage des Beschlusses
der Stadtv.-Vers. vom 06.06.2013, § 3232 (M 56) wurden 31 Bushaltestellen
umgebaut. Drei dieser Haltestellen lagen im Ortsbezirk 2. Je Haltestelle lagen die Kosten
durchschnittlich bei rd. 70 T€. Bei diesen Haltestellen war kein Umbau von
Lichtsignalanlagen zur Sicherung von barrierefreien Zugängen erforderlich.
Tiefbauarbeiten waren daher nur in geringem Umfang notwendig. Auf Basis des Beschlusses der
Stadtv.-Vers. vom 31.01.2019, § 3646 (M 222), werden weitere 15 Bushaltestellen
ausgebaut. Die durchschnittlichen Kosten pro Bushaltestelle betragen ca. 295
T€. Die erhebliche
Steigerung der durchschnittlichen Kosten je Bushaltestelle ergibt sich daraus,
dass hier Erneuerungen ganzer Kreuzungssignalisierungen inbegriffen sind. Mit
den Baustandards für die Aufstellflächen der Busse (halbstarre Decken) und der
Barrierefreiheit, sind ebenfalls umfangreichere Tiefbauarbeiten verbunden, die
zu dieser deutlichen Kostensteigerung führen. Die anteiligen Kosten stellen sich wie folgt dar:
Kosten laut M 56 Erhöhung um (M 222) in Prozent Gesamt: Straßenbau 2.699.249,85 €
1.449.171,64 €
54 % 4.148.421,49 € Beleuchtung 137.182,12 €
56.381,11 €
41 % 193.563,23 € Verkehrssignal- anlagen 1.083.276,04 € 1.140.005,42 € 105% 2.223.281,46 €
Landschafts-gärtnerische Arbeiten 0,00 €
45.232,16 € 45.232,16 €
Summe Investitionsbedarf 3.919.708,01 €
2.690.790,33 €
69 % 6.610.498,34 € Die Kostenzusammenstellung beinhaltet zudem die
derzeitigen Marktpreise in der Bauwirtschaft sowie Umplanungen auf Grund
neuerer Erkenntnisse. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2019, V
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