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Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1016 Betreff: Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung? Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtv.-Vers. vom 06.06.2013, § 3232 (M 56) wurden 31 Bushaltestellen umgebaut. Drei dieser Haltestellen lagen im Ortsbezirk 2. Je Haltestelle lagen die Kosten durchschnittlich bei rd. 70 T€. Bei diesen Haltestellen war kein Umbau von Lichtsignalanlagen zur Sicherung von barrierefreien Zugängen erforderlich. Tiefbauarbeiten waren daher nur in geringem Umfang notwendig. Auf Basis des Beschlusses der Stadtv.-Vers. vom 31.01.2019, § 3646 (M 222), werden weitere 15 Bushaltestellen ausgebaut. Die durchschnittlichen Kosten pro Bushaltestelle betragen ca. 295 T€. Die erhebliche Steigerung der durchschnittlichen Kosten je Bushaltestelle ergibt sich daraus, dass hier Erneuerungen ganzer Kreuzungssignalisierungen inbegriffen sind. Mit den Baustandards für die Aufstellflächen der Busse (halbstarre Decken) und der Barrierefreiheit, sind ebenfalls umfangreichere Tiefbauarbeiten verbunden, die zu dieser deutlichen Kostensteigerung führen. Die anteiligen Kosten stellen sich wie folgt dar: Kosten laut M 56 Erhöhung um (M 222) in Prozent Gesamt: Straßenbau 2.699.249,85 € 1.449.171,64 € 54 % 4.148.421,49 € Beleuchtung 137.182,12 € 56.381,11 € 41 % 193.563,23 € Verkehrssignal- anlagen 1.083.276,04 € 1.140.005,42 € 105% 2.223.281,46 € Landschafts-gärtnerische Arbeiten 0,00 € 45.232,16 € 45.232,16 € Summe Investitionsbedarf 3.919.708,01 € 2.690.790,33 € 69 % 6.610.498,34 € Die Kostenzusammenstellung beinhaltet zudem die derzeitigen Marktpreise in der Bauwirtschaft sowie Umplanungen auf Grund neuerer Erkenntnisse. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1163

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