Vereinsheim sichern - Bunker in der Petterweilstraße 68 ankaufen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM
795 entstanden aus
Vorlage: OF 82/4 vom 28.11.2011
Betreff: Vereinsheim sichern - Bunker in der Petterweilstraße 68
ankaufen Vorgang: B
440/11; NR 156/11 SPD Der Ortsbeirat unterstützt das
Anliegen der Bornheimer Vereine und den Antrag NR 156 der SPD Der Magistrat wird daher gebeten, die in der Vorlage
B 440 angesprochenen Ankaufsverhandlungen mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben weiterzuführen mit dem Ziel, die Liegenschaft zu
erwerben. Begründung: Eine der kommunalen Aufgaben ist die Ermöglichung von
Freizeitaktivitäten und die Zurverfügungstellung von Freizeitflächen. Der
Bunker in der Petterweilstraße bietet solche Möglichkeiten und Flächen und wird
dafür dringend gebraucht. Es ist für die Stadt obliegende Aufgabe unerheblich,
ob die Freizeitsuchenden Einzelpersonen oder Vereine sind. Es darf hier keine
Diskriminierung zugunsten der Vereine stattfinden. Insofern ist der Erhalt des Bunkers als Freizeitort
sehr wohl eine kommunale Aufgabe und als solcher prioritär. Der Bunker muss als Freizeitort erhalten bleiben,
damit die Vereine dort ihren sozialen, jugendfördernden, sportfördernden und
generellen Freizeitaktivitäten nachgehen können. Generell erachtet der Ortsbeirat die Forderung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an den Anforderungen gemessen als zu hoch
und unrealistisch. Eine Wohnbebauung auf dem Bunker würde zu einer unzumutbaren
Verdichtung der Wohnbebauung in der Petterweil- und Heidestraße und zu einer
Vernichtung der gegenwärtigen Nutzungsmöglichkeiten des Bunkers führen. Auch
wenn ein potenzieller Investor planen sollte, den Bunker für die Errichtung
weiterer Eigentumswohnungen abzureißen, führt das zu einer unzumutbaren
Verdichtung der Wohnbebauung sowie zu einer gefährlichen Verknappung von
Freizeitflächen für eine dann vermehrte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern.
Diese Entwicklung ist im Ortsbezirk unerwünscht. Der Bund darf sich hier nicht
auf Kosten der Stadt unzumutbar bereichern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2012, ST 685
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.11.2012, ST 1728
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2013, ST 631
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.10.2013, ST 1506
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2014, ST 589
Aktenzeichen: 23 10