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Vereinsheim sichern - Bunker in der Petterweilstraße 68 ankaufen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 795 entstanden aus Vorlage: OF 82/4 vom 28.11.2011 Betreff: Vereinsheim sichern - Bunker in der Petterweilstraße 68 ankaufen Vorgang: B 440/11; NR 156/11 SPD Der Ortsbeirat unterstützt das Anliegen der Bornheimer Vereine und den Antrag NR 156 der SPD Der Magistrat wird daher gebeten, die in der Vorlage B 440 angesprochenen Ankaufsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weiterzuführen mit dem Ziel, die Liegenschaft zu erwerben. Begründung: Eine der kommunalen Aufgaben ist die Ermöglichung von Freizeitaktivitäten und die Zurverfügungstellung von Freizeitflächen. Der Bunker in der Petterweilstraße bietet solche Möglichkeiten und Flächen und wird dafür dringend gebraucht. Es ist für die Stadt obliegende Aufgabe unerheblich, ob die Freizeitsuchenden Einzelpersonen oder Vereine sind. Es darf hier keine Diskriminierung zugunsten der Vereine stattfinden. Insofern ist der Erhalt des Bunkers als Freizeitort sehr wohl eine kommunale Aufgabe und als solcher prioritär. Der Bunker muss als Freizeitort erhalten bleiben, damit die Vereine dort ihren sozialen, jugendfördernden, sportfördernden und generellen Freizeitaktivitäten nachgehen können. Generell erachtet der Ortsbeirat die Forderung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an den Anforderungen gemessen als zu hoch und unrealistisch. Eine Wohnbebauung auf dem Bunker würde zu einer unzumutbaren Verdichtung der Wohnbebauung in der Petterweil- und Heidestraße und zu einer Vernichtung der gegenwärtigen Nutzungsmöglichkeiten des Bunkers führen. Auch wenn ein potenzieller Investor planen sollte, den Bunker für die Errichtung weiterer Eigentumswohnungen abzureißen, führt das zu einer unzumutbaren Verdichtung der Wohnbebauung sowie zu einer gefährlichen Verknappung von Freizeitflächen für eine dann vermehrte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern. Diese Entwicklung ist im Ortsbezirk unerwünscht. Der Bund darf sich hier nicht auf Kosten der Stadt unzumutbar bereichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 685 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1728 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 631 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2013, ST 1506 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 589 Aktenzeichen: 23 10