Beschilderung Tempo 30 km/h im Bereich Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer Landstraße
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 23.01.2014, V 921
entstanden aus Vorlage: OF 395/8 vom 06.01.2014
Betreff: Beschilderung Tempo 30 km/h im Bereich Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer Landstraße Vorgang: OM 681/11 OBR 8; ST 945/12 Mit der Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 681, beantragte der Ortsbeirat 8 die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer Landstraße. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 945, wurde zugesagt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrszeichen 274-53 (30 km/h) eingerichtet wird. Von Anwohnern und Fußgängern der Hessestraße wird immer wieder beobachtet, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer während der Grünphase der Ampel die Hessestraße Richtung Dillenburger Straße mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Dies führt zu Lärmbelästigung der Anwohner und zu gefährlichen Situationen auf der Kreuzung (u.a. auf den Fußgängerüberwegen über die Dillenburger Straße). Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat, a) wann die zugesagte Beschilderung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 im oben genannten Bereich eingerichtet wird, b) mit welchen Maßnahmen erreicht werden kann, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von den motorisierten Verkehrsteilnehmern in dem oben genannten Bereich eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8