Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 945
Betreff: Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße Zu 1: Der Anregung wurde bereits entsprochen. Zu 2: Der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer Landstraße wird entsprochen. Um jedoch die Einführung einer rechts-vor-links-Regelung zu vermeiden und die geltende Vorfahrtsregelung beizubehalten, da hier auch Linienbusse verkehren, wird keine Tempo-30-Zone mittels Verkehrszeichen 274.1-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sondern lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrszeichen 274-53 StVO (30 km/h) eingerichtet.