Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST
945
Betreff: Halteverbot und
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße Zu 1: Der Anregung wurde bereits entsprochen. Zu 2: Der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h in der Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer
Landstraße wird entsprochen. Um jedoch die Einführung einer
rechts-vor-links-Regelung zu vermeiden und die geltende Vorfahrtsregelung
beizubehalten, da hier auch Linienbusse verkehren, wird keine Tempo-30-Zone
mittels Verkehrszeichen 274.1-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sondern
lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrszeichen 274-53 StVO
(30 km/h) eingerichtet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2011, OM 681
Auskunftsersuchen
vom 23.01.2014, V 921