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Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 945 Betreff: Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße Zu 1: Der Anregung wurde bereits entsprochen. Zu 2: Der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer Landstraße wird entsprochen. Um jedoch die Einführung einer rechts-vor-links-Regelung zu vermeiden und die geltende Vorfahrtsregelung beizubehalten, da hier auch Linienbusse verkehren, wird keine Tempo-30-Zone mittels Verkehrszeichen 274.1-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sondern lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrszeichen 274-53 StVO (30 km/h) eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 681 Auskunftsersuchen vom 23.01.2014, V 921