Lärmschutz entlang der Autobahn A 661
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM
580 entstanden aus
Vorlage: OF 187/9 vom
22.10.2011 Betreff: Lärmschutz entlang der Autobahn A 661
Vorgang: OM 2047/08 OBR
9; ST 714/08 Der Magistrat wird
aufgefordert, über den Sachstand hinsichtlich des Lärmschutzes entlang der
Autobahn A 661 in Eschersheim zu berichten. Begründung: Mit Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008 (OM
2047) bat der Ortsbeirat um Schutzmaßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms,
der von der A 661 in Eschersheim ausgeht und die Wohnqualität erheblich
beeinträchtigt. Mit der Stellungnahme von 09.05.2008 (ST 714) verwies der
Magistrat auf die damalige Rechtslage. Ferner wurde auf einen noch
aufzustellenden Lärmaktionsplan hingewiesen. Der Magistrat beabsichtigte,
hierzu Maßnahmen vorzuschlagen. Da sich die Lärmbelastung für Eschersheim stetig
vermehrt, besteht zunehmend Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.03.2008, OM 2047
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.05.2008, ST 714
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2012, ST 590
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.09.2012, ST 1462
Antrag vom
13.09.2012, OF
449/9
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4491
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9
am 22.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12