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Lärmschutz entlang der Autobahn A 661

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 580 entstanden aus Vorlage: OF 187/9 vom 22.10.2011 Betreff: Lärmschutz entlang der Autobahn A 661 Vorgang: OM 2047/08 OBR 9; ST 714/08 Der Magistrat wird aufgefordert, über den Sachstand hinsichtlich des Lärmschutzes entlang der Autobahn A 661 in Eschersheim zu berichten. Begründung: Mit Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008 (OM 2047) bat der Ortsbeirat um Schutzmaßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms, der von der A 661 in Eschersheim ausgeht und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Mit der Stellungnahme von 09.05.2008 (ST 714) verwies der Magistrat auf die damalige Rechtslage. Ferner wurde auf einen noch aufzustellenden Lärmaktionsplan hingewiesen. Der Magistrat beabsichtigte, hierzu Maßnahmen vorzuschlagen. Da sich die Lärmbelastung für Eschersheim stetig vermehrt, besteht zunehmend Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008, OM 2047 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2008, ST 714 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 590 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1462 Antrag vom 13.09.2012, OF 449/9 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4491 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12