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Autobahn A661 Modernen Lärmschutz errichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2008, ST 714 Betreff: Autobahn A661 Modernen Lärmschutz errichten Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmvorsorge besteht nur bei dem Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen. Die Erweiterung der BAB A661 von vier auf sechs Fahrstreifen zwischen dem Autobahnkreuz Bad Homburg und der Anschlussstelle Eckenheim ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf vorgesehen, ein Zeitpunkt für den Ausbau kann zur Zeit jedoch nicht genannt werden. Mit der Erweiterung der Autobahn ist die Hessische Straßen und Verkehrsverwaltung als Vorhabenträger dann verpflichtet, insoweit Lärmschutzanlagen zur errichten, dass die Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden. Für die bestehende A 661 gibt es damit zzt. keinen Anspruch auf Lärmvorsorge. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht im ersten Schritt die Lärmkartierung und damit die Darstellung der Lärmbelastung der Bevölkerung vor. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Aufstellung eines Lärmaktionsplans, der lärmmindernde Maßnahmen enthält. Von Seiten der Stadt Frankfurt am Main liegen für den Bereich Eschersheim keine Schallimmissionspläne vor. Wir verweisen daher auf die Lärmkartierung des Landes Hessen. In dieser Kartierung werden gem. der EU-Umgebungslärmrichtlinien der Tages- und Nachtzeitraum in einem 24-Stunden Schallpegel zusammengefasst. Dieses Berechnungsverfahren nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist nicht vergleichbar mit der Berechnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und somit sind auch die Immissionsgrenzwerte nach dem BImSchG bzw. nach der Verkehrslärmschutzverordnung nicht anwendbar. EU-weite Grenzwerte liegen noch nicht vor. Die Lärmkartierung des Landes Hessen ermittelt 24-Stunden Schallpegel (Lden) der Lärmbelastung durch die Straße für den Bereich nördlich der Straßen "Im Mellsig" und "An der Nachtweide" zwischen 60-70 dB(A). In der Anne-Frank-Siedlung liegen die Werte zwischen 55 - 60 dB(A). Kleinere Bereiche dieser Siedlung weisen Belastungen mit bis zu 65 dB(A) auf. Für die Albert -Schweitzer-Siedlung werden Werte zwischen 55-60 dB(A) ausgewiesen. In den der "Jean-Monnet-Straße" nächstgelegenen Bereichen können Werte von bis zu 65 dB(A) erreicht werden. Nach der Lärmkarte des Landes Hessen für die Nacht (Lnight) reduzieren sich diese Lärmpegel in den vorgenannten Bereichen fast durchgängig auf Werte zwischen 50-55 dB(A). Lediglich im Bereich nördlich der Straßen "Im Mellsig" und "An der Nachtweide" werden noch Werte von bis zu 60 dB(A) erreicht. Das Regierungspräsidium Darmstadt wird als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan aufstellen. Der Magistrat wird hierzu Maßnahmen vorschlagen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008, OM 2047 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 580 Antrag vom 13.09.2012, OF 449/9