Autobahn A661 Modernen Lärmschutz errichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2008, ST
714
Betreff: Autobahn A661
Modernen Lärmschutz errichten Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmvorsorge besteht
nur bei dem Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen. Die Erweiterung
der BAB A661 von vier auf sechs Fahrstreifen zwischen dem Autobahnkreuz Bad
Homburg und der Anschlussstelle Eckenheim ist im Bundesverkehrswegeplan im
vordringlichen Bedarf vorgesehen, ein Zeitpunkt für den Ausbau kann zur Zeit
jedoch nicht genannt werden. Mit der Erweiterung der Autobahn ist die Hessische
Straßen und Verkehrsverwaltung als Vorhabenträger dann verpflichtet, insoweit
Lärmschutzanlagen zur errichten, dass die Grenzwerte nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden. Für die bestehende A 661 gibt
es damit zzt. keinen Anspruch auf Lärmvorsorge. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht im ersten
Schritt die Lärmkartierung und damit die Darstellung der Lärmbelastung der
Bevölkerung vor. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Aufstellung eines
Lärmaktionsplans, der lärmmindernde Maßnahmen enthält. Von Seiten der Stadt
Frankfurt am Main liegen für den Bereich Eschersheim keine
Schallimmissionspläne vor. Wir verweisen daher auf die Lärmkartierung des
Landes Hessen. In dieser Kartierung werden gem. der EU-Umgebungslärmrichtlinien
der Tages- und Nachtzeitraum in einem 24-Stunden Schallpegel zusammengefasst.
Dieses Berechnungsverfahren nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist nicht
vergleichbar mit der Berechnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
und somit sind auch die Immissionsgrenzwerte nach dem BImSchG bzw. nach der
Verkehrslärmschutzverordnung nicht anwendbar. EU-weite Grenzwerte liegen noch
nicht vor. Die Lärmkartierung des Landes Hessen
ermittelt 24-Stunden Schallpegel (Lden) der Lärmbelastung durch die Straße für
den Bereich nördlich der Straßen "Im Mellsig" und "An der Nachtweide" zwischen
60-70 dB(A). In der Anne-Frank-Siedlung liegen die Werte zwischen 55 - 60
dB(A). Kleinere Bereiche dieser Siedlung weisen Belastungen mit bis zu 65 dB(A)
auf. Für die Albert -Schweitzer-Siedlung werden Werte zwischen 55-60 dB(A)
ausgewiesen. In den der "Jean-Monnet-Straße" nächstgelegenen Bereichen können
Werte von bis zu 65 dB(A) erreicht werden. Nach der Lärmkarte des Landes Hessen für die Nacht
(Lnight) reduzieren sich diese Lärmpegel in den vorgenannten Bereichen fast
durchgängig auf Werte zwischen 50-55 dB(A). Lediglich im Bereich nördlich der
Straßen "Im Mellsig" und "An der Nachtweide" werden noch Werte von bis zu 60
dB(A) erreicht.
Das Regierungspräsidium Darmstadt
wird als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan aufstellen. Der Magistrat
wird hierzu Maßnahmen vorschlagen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 06.03.2008, OM 2047
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2011, OM 580
Antrag vom
13.09.2012, OF
449/9