Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM
4491 entstanden aus
Vorlage: OF 976/9 vom
10.09.2015 Betreff: Lärmschutz entlang der Bundesautobahn
661 Vorgang: OM
580/11 OBR 9; ST 1462/12; V 500/12 OBR 9; ST 336/13 In den letzten Jahren ist das Verkehrsaufkommen
entlang der Bundesautobahn 661 (insbesondere bedingt durch die Eröffnung
der Autobahnauffahrt in Frankfurt-Heddernheim/Mertonviertel sowie die starke
Nutzung der östlichen Verbindung zwischen der Bundesautobahn 3 und der
Bundesautobahn 5) deutlich angestiegen. Aufgrund des beabsichtigten
Ausbaus der Bundesautobahn 661 auf der Höhe Seckbach/Bornheim/Riederwald
ist von einer weiteren erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens im
vorgenannten Streckenabschnitt auszugehen. Der betreffende Streckenabschnitt der
Bundesautobahn 661 im Norden der Straße An der Nachtweide hat eine Länge
von nur circa 150 Metern und ist der einzige
Streckenabschnitt, an dem es keine Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner gibt.
Zum Zeitpunkt, als die Häuser in der Straße An der Nachtweide gebaut wurden
(1977), gab es nur wenig Verkehrsaufkommen und aufgrund dessen keine hohe
Lärmbelastung. Im Rahmen des Ausbaus der
Bundesautobahn 661 zur durchgehenden Autobahn, die die
Bundesautobahn 5 im Norden mit der Bundesautobahn 3 im Süden
Frankfurts verbindet, wurden keine (notwendigen) Lärmschutzmaßnahmen
durchgeführt. Der Magistrat wird deshalb
aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das für die Lärmminderungsplanung
zuständige Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständige
Straßenbaulastträger - das Land Hessen in der Bundesauftragsverwaltung - für
die Bundesautobahn 661 das für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor
Lärm Bestmögliche unternimmt. Als Sofortmaßnahme ist Tempo 80 einzurichten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2011, OM 580
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.09.2012, ST 1462
Auskunftsersuchen
vom 27.09.2012, V 500
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.02.2013, ST 336
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2016, ST 98 Beratung
im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 61 12