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Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4491 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 10.09.2015

Betreff: Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661 Vorgang: OM 580/11 OBR 9; ST 1462/12; V 500/12 OBR 9; ST 336/13 In den letzten Jahren ist das Verkehrsaufkommen entlang der Bundesautobahn 661 (insbesondere bedingt durch die Eröffnung der Autobahnauffahrt in Frankfurt-Heddernheim/Mertonviertel sowie die starke Nutzung der östlichen Verbindung zwischen der Bundesautobahn 3 und der Bundesautobahn 5) deutlich angestiegen. Aufgrund des beabsichtigten Ausbaus der Bundesautobahn 661 auf der Höhe Seckbach/Bornheim/Riederwald ist von einer weiteren erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens im vorgenannten Streckenabschnitt auszugehen. Der betreffende Streckenabschnitt der Bundesautobahn 661 im Norden der Straße An der Nachtweide hat eine Länge von nur circa 150 Metern und ist der einzige Streckenabschnitt, an dem es keine Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner gibt. Zum Zeitpunkt, als die Häuser in der Straße An der Nachtweide gebaut wurden (1977), gab es nur wenig Verkehrsaufkommen und aufgrund dessen keine hohe Lärmbelastung. Im Rahmen des Ausbaus der Bundesautobahn 661 zur durchgehenden Autobahn, die die Bundesautobahn 5 im Norden mit der Bundesautobahn 3 im Süden Frankfurts verbindet, wurden keine (notwendigen) Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das für die Lärmminderungsplanung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständige Straßenbaulastträger - das Land Hessen in der Bundesauftragsverwaltung - für die Bundesautobahn 661 das für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor Lärm Bestmögliche unternimmt. Als Sofortmaßnahme ist Tempo 80 einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 47
OBR 9
TO I, TOP 4
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 12