Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 98
Betreff: Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661 Da kein rechtlicher Anspruch auf aktiven Lärmschutz besteht und dieser außerdem nur langfristig umsetzbar wäre, wird eine Temporeduzierung auf Autobahnen im Stadtgebiet präferiert. Diesem Ansatz wird in der Stellungnahme zum Lärmaktionsplan des Landes Hessen Rechnung getragen: Die Temporeduzierung auf innerstädtischen Autobahnen, unter anderem auf der BAB A661, auf Tempo 100 km/h am Tage und auf 80 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist als Forderung in die Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Lärmaktionsplan, Teilplan Straße, aufgenommen worden.