Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
98
Betreff: Lärmschutz entlang
der Bundesautobahn 661 Da kein rechtlicher Anspruch auf
aktiven Lärmschutz besteht und dieser außerdem nur langfristig umsetzbar wäre,
wird eine Temporeduzierung auf Autobahnen im Stadtgebiet präferiert. Diesem
Ansatz wird in der Stellungnahme zum Lärmaktionsplan des Landes Hessen Rechnung
getragen: Die
Temporeduzierung auf innerstädtischen Autobahnen, unter anderem auf der BAB
A661, auf Tempo 100 km/h am Tage und auf 80 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis
06:00 Uhr ist als Forderung in die Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main
zum Lärmaktionsplan, Teilplan Straße, aufgenommen worden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2015, OM 4491