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Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1a: Im Rahmen der Sanierung der Rat-Beil-Straße wurde ab dem Bereich der Richard-Wagner-Straße Richtung Nibelungenallee bewusst auf die Mittelmarkierung verzichtet. Ab der Richard-Wagner-Straße in Richtung Friedberger Landstraße wurde das Parken auf der Südseite auf die Fahrbahn verlegt. Ziel dieser Maßnahme war insbesondere das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Im Jahr 2020 werden die Straßen Richard-Wagner-Straße und Rat-Beil-Straße zwischen Alleenring und Friedberger Landstraße angepasst. Der Radverkehr in Fahrtrichtung Nord-Ost ab Alleenring bis hin zur Einmündung Friedberger Landstraße wird auf der Fahrbahn geführt. Dies hat eine weitere Einengung der Fahrspuren zur Folge, was einen Beitrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit leistet. Eine beschilderte Geschwindigkeitsreduzierung ist nicht vorgesehen. Zu 1b: Die Straße wurde vor einigen Jahren in der gesamten Länge umgestaltet und grundhaft erneuert. Sie befindet sich aktuell in einem sehr guten Zustand. Bei der Städtischen Verkehrspolizei gingen in den vergangenen Jahren vereinzelt Beschwerden über den Schwerlastverkehr in der Rat-Beil-Straße ein. Zu 2.: Bei Rissbildungen in den Häusern könnte betroffenen Anliegern ein Amthaftungsanspruch (§ 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG) gegen die Stadt Frankfurt am Main zustehen. Voraussetzung ist, dass die Stadt Frankfurt am Main die Rat-Beil-Straße nicht in einem dem dort stattfindenden (Schwerlast-)Verkehr gemäßen Zustand gehalten gehabt hätte (Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; vgl. das - allerdings im Einzelfall ablehnende - Urteil des LG Aachen vom 21.02.2019, Az.: 12 O 313/18). Voraussetzung für eine gerichtliche Durchsetzung eines solchen Amtshaftungsanspruches wäre im Übrigen der hinreichende Nachweis, dass die jeweilige Rissbildung kausal auf dem Schwerlastverkehr bei hierfür nicht geeigneten Straßenverhältnissen und nicht etwa auf anderen Ursachen beruht. Zu 3.: Die Landespolizei wurde um Prüfung gebeten und lässt folgendes mitteilen: Das Stadtgebiet Frankfurt am Main hat aufgrund der Größe eine Vielzahl an verkehrlichen Schwerpunkten. Diese können, nicht zuletzt aufgrund der personellen Situation, nicht immer mit der gewünschten Intensität bearbeitet werden. Gerade gezielte Kontrollen im fließenden Verkehr sind sehr personalintensiv, so dass hier Prioritäten gesetzt werden müssen. Der personelle Aufwand muss in Relation zum Nutzen stehen. In der Rat-Beil-Straße besteht das Einfahrtsverbot für LKW (Verkehrszeichen 253 Straßenverkehrs-Ordnung) lediglich für die Fahrtrichtung Eckenheimer Landstraße. In Richtung Friedberger Landstraße ist die Einfahrt für LKW nicht verboten. Da die nur sporadisch durchführbaren Kontrollen für die Anwohner keine nachhaltige Entspannung der Situation herbeiführen würden, wird von gezielten Kontrollen abgesehen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 3. Februar 2014, ST 193, wurde bereits deutlich, dass "ein Lkw-Durchfahrtsverbot vom Alleenring in die Richard-Wagner-Straße [. .] nicht ausgesprochen werden [kann], da die Richard-Wagner-Straße in Fahrtrichtung Norden die einzige Möglichkeit darstellt, von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Norden zu gelangen. Ab dem Autobahnanschluss Miquelallee stellt diese Fahrbeziehung die erste Möglichkeit dar, in Fahrtrichtung Norden abzubiegen."