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Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5026 entstanden aus Vorlage: OF 1361/5 vom 20.07.2019 Betreff: Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegen Vorgang: OM 3744/18 OBR 5; ST 140/19; NR 924/19 Der Magistrat wird gebeten, den Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr zu verlegen. Begründung: In der Stellungnahme ST 140 hat der Magistrat angekündigt, alternative Standortszenarien für den Flohmarkt zu prüfen. Seit Ende Juli ist das nördliche Mainufer gesperrt, ein neuer Standort für den Flohmarkt wurde vonseiten des Magistrates bisher leider nicht mitgeteilt. Es bietet sich an, den Flohmarkt auf die geschaffene Freifläche am nördlichen Mainufer im Erprobungszeitraum zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3744 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 140 Antrag vom 31.07.2019, NR 924 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1441 Aktenzeichen: 90 1

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