Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr verlegen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM
5026 entstanden aus
Vorlage: OF 1361/5 vom
20.07.2019 Betreff: Flohmarkt auf das nördliche Mainufer für die
Dauer der probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr
verlegen Vorgang: OM 3744/18 OBR 5; ST 140/19; NR 924/19 Der Magistrat wird gebeten, den
Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer auf das nördliche Mainufer für die Dauer der
probeweisen Sperrung desselben für den motorisierten Verkehr zu
verlegen. Begründung: In der Stellungnahme ST 140 hat der Magistrat
angekündigt, alternative Standortszenarien für den Flohmarkt zu prüfen. Seit
Ende Juli ist das nördliche Mainufer gesperrt, ein neuer Standort für den
Flohmarkt wurde vonseiten des Magistrates bisher leider nicht mitgeteilt.
Es bietet sich an, den Flohmarkt auf die geschaffene
Freifläche am nördlichen Mainufer im Erprobungszeitraum zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.09.2018, OM 3744
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 140
Antrag vom
31.07.2019, NR 924
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2249
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2020, ST 1441
Aktenzeichen: 90 1