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Temporäre Verlegung des Flohmarktes vom Schaumainkai an das nördliche Mainufer

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Verlegung des Frankfurter Flohmarktes vom südlichen an das nördliche Mainufer während der probeweisen Sperrung des Mainkai ist Gegenstand des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12. Dezember 2019, § 4983. Dementsprechend wird der Flohmarkt ab 25. Januar 2020 am Mainkai grundsätzlich vierzehntäglich stattfinden. Der Sperrbereich zwischen der Straße Zum Pfarrturm und der Untermainbrücke ist insgesamt deutlich kompakter als der Standort am südlichen Mainufer. Damit geht einher, dass sich die Teilnehmerzahlen reduzieren werden. Zu Zeiten von Großveranstaltungen am Mainufer - inklusive des Auf- und Abbaus - ist die Durchführung des Flohmarktes nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 39
OBR 1
TO I, TOP 45
Angenommen
Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 5
TO I, TOP 55
Angenommen
Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 26
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 38
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 12
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
Linke FRAKTION Frankfurter