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Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 877 Betreff: Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen Auch wenn die vorliegende Anregung durchaus nachvollziehbar erscheint, sehen weder die Deutsche Bahn AG, als Vorhabenträgerin für die bahnsteigverbindende Personenunterführung, noch der Magistrat für die stadtteilverbindende Personenunterführung, die Installation einer Videoüberwachung für zwingend erforderlich an. Zwar wird die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in der öffentlichen Wahrnehmung vielfach als Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls empfunden und kann für die Verfolgung von Straftaten hilfreich sein, andererseits sind jedoch datenschutzrechtliche Belange zwingend zu beachten. Nachdem die S-Bahn-Station Griesheim und die Personenunterführungen sich in der Vergangenheit nicht als Orte mit einer besonderen Gefahrenlage erwiesen haben, bitten der Magistrat im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG um Verständnis, dass der Anregung des Ortsbeirats nicht gefolgt wird. Allerdings werden sowohl die Deutsche Bahn AG als auch der Magistrat im Zuge des barrierefreien Umbaus der Personenunterführungen durch verschiedene gestalterische Maßnahmen gewährleisten, dass sich das subjektive Sicherheitsempfinden bei der Nutzung der Personenunterführungen deutlich erhöhen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4902

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