Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST
877
Betreff: Barrierefreier
Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen Auch wenn die vorliegende Anregung
durchaus nachvollziehbar erscheint, sehen weder die Deutsche Bahn AG, als
Vorhabenträgerin für die bahnsteigverbindende Personenunterführung, noch der
Magistrat für die stadtteilverbindende Personenunterführung, die Installation
einer Videoüberwachung für zwingend erforderlich an. Zwar wird die
Videoüberwachung im öffentlichen Raum in der öffentlichen Wahrnehmung vielfach
als Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls empfunden und kann für die
Verfolgung von Straftaten hilfreich sein, andererseits sind jedoch
datenschutzrechtliche Belange zwingend zu beachten. Nachdem die S-Bahn-Station
Griesheim und die Personenunterführungen sich in der Vergangenheit nicht als
Orte mit einer besonderen Gefahrenlage erwiesen haben, bitten der Magistrat im
Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG um Verständnis, dass der Anregung des
Ortsbeirats nicht gefolgt wird. Allerdings werden sowohl die Deutsche Bahn AG als
auch der Magistrat im Zuge des barrierefreien Umbaus der Personenunterführungen
durch verschiedene gestalterische Maßnahmen gewährleisten, dass sich das
subjektive Sicherheitsempfinden bei der Nutzung der Personenunterführungen
deutlich erhöhen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2016, OM 4902