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Sperrung der Stichstraße Weißadlergasse für den Kfz-Verkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1941

Betreff: Sperrung der Stichstraße Weißadlergasse für den Kfz-Verkehr Vorläufige Stellungnahme: Zu

  1. ,

  2. und

  3. hat der Magistrat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird berichten, sobald die erforderlichen Abstimmungen erfolgt sind. Zu 3.: An geeigneter Stelle (z.B. westlich der Stichstraße) können Fahrradbügel aufgestellt werden. Im Gehwegbereich der Weißadlergasse stehen hingegen nicht genügend Flächen zur Verfügung. Zu 5.: Die Außengastronomie ist bis zum 21.10.2019 genehmigt. Die Genehmigung umfasst ausschließlich einen Aufbau direkt an der Häuserwand, damit ausreichend Platz für Fußgänger verbleibt. Der Hinweis des Ortsbeirats ist zum Anlass genommen worden, die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis zu überprüfen. Wiederholte Verstöße gegen die Auflagen einer Sondernutzungserlaubnis können zum Widerruf der Genehmigung führen.