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Sperrung der Stichstraße Weißadlergasse für den Kfz-Verkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Weißadlergasse für den Kfz-Verkehr zu sperren. Der Magistrat prüft in einer ämterübergreifenden Abstimmung ein Teileinziehungsverfahren. Der beschriebene Fußgängerüberweg (in der Anregung "Fußgängerstreifen") wurde bereits geschwärzt und ist damit ungültig. Zu
  2. Die angeregte Bordsteinabsenkung zum barrierefreien Überqueren der Straße wird im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung zeitnah umgesetzt. Zu 3. und
  3. Die Gehwege der Weißadlergasse bieten derzeit nicht ausreichend Flächen für Fahrradbügel. An anderen geeigneten Stellen (z.B. westlich der Stichstraße) können Fahrradbügel aufgestellt werden. Sollten Parkstände am Fahrbahnrand entfallen, sind auch hier Fahrradbügel möglich. Die genauen Standorte können bei einem Termin vor Ort gemeinsam mit dem Ortsbeirat festgelegt werden. Für Bänke sind die Gehwege leider zu schmal. Zu 5.: Bislang umfasste die genehmigte Außengastronomie ausschließlich einen Aufbau direkt an der Häuserwand, damit ausreichend Platz für den Fußverkehr bleibt. Der Magistrat ist im Rahmen eines ämterübergreifenden Ortstermins am 09.03.2020 zu dem Schluss gekommen, dass der Bereich neu beordnet werden muss und wird die Umsetzung der möglichen Varianten prüfen. Wie bereits in der vorangegangenen Stellungnahme ST 1941/2019 mitgeteilt, führen wiederholte Verstöße gegen die Auflagen einer Sondernutzungserlaubnis zum Widerruf der Genehmigung.