Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 -
Ausfahrt Borsigallee Der Magistrat muss pflichtgemäß
seine in der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, begründete Ablehnung
erneuern, da sich die Erlasslage, an die das Straßenverkehrsamt als Untere
Straßenverkehrsbehörde gebunden ist, nicht geändert hat. Dessen ungeachtet hat der Magistrat in seine
Überlegungen zu aktiver, umweltsensitiver Zuflussdosierung zur Senkung der
Stickoxidbelastung im Stadtgebiet den in Rede stehenden Knotenpunkt
aufgenommen. Sofern diese Maßnahme Eingang in den Luftreinhalteplan finden
sollte, müsste das federführend zuständige Land Hessen im Zuge einer
Ressortabstimmung die Erlasslage entsprechend anpassen, beziehungsweise
entsprechende Ausnahmen erlassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643