Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010
Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Der Magistrat muss pflichtgemäß seine in der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, begründete Ablehnung erneuern, da sich die Erlasslage, an die das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde gebunden ist, nicht geändert hat. Dessen ungeachtet hat der Magistrat in seine Überlegungen zu aktiver, umweltsensitiver Zuflussdosierung zur Senkung der Stickoxidbelastung im Stadtgebiet den in Rede stehenden Knotenpunkt aufgenommen. Sofern diese Maßnahme Eingang in den Luftreinhalteplan finden sollte, müsste das federführend zuständige Land Hessen im Zuge einer Ressortabstimmung die Erlasslage entsprechend anpassen, beziehungsweise entsprechende Ausnahmen erlassen.