Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem Teilabschnitt der Ernst-Abbe-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM
4631 entstanden aus Vorlage:
OF 427/12 vom
14.03.2019 Betreff: Aufhebung des Einbahnverkehrs auf einem
Teilabschnitt der Ernst-Abbe-Straße Der Magistrat wird gebeten, den
Teilbereich der Ernst-Abbe-Straße, der sich zwischen der Otto-Schott-Straße und
der Ausfahrt aus der Tiefgarage des Einkaufszentrums erstreckt, für
Gegenverkehr freizugeben. Hierbei muss auf jeden Fall die Sichtbeziehung in
Richtung Otto-Schott-Straße erhalten bleiben, zum Beispiel durch Anbringung
eines Verkehrsspiegels. Im weiteren Verlauf der Ernst-Abbe-Straße bis zur
Einmündung in die Altenhöferallee soll der Einbahnverkehr erhalten bleiben.
Diese Regelung ist für ein Jahr zu testen und
anschließend zu evaluieren. Begründung: Anwohner aus den Quartieren Mitte und Westflügel sind
derzeit gezwungen, bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage des Einkaufszentrums
nach rechts abzubiegen und den Umweg über die Altenhöferallee zu nehmen. Dies
belastet nicht nur die Umwelt, sondern trägt erheblich zur Verdichtung des
Verkehrs in dem ohnehin stark frequentierten Abschnitt der Altenhöferallee bei,
der sich zwischen dem Gymnasium Riedberg und den U-Bahn-Gleisen erstreckt.
Dieser Teilbereich der Altenhöferallee kann durch die Aufhebung des
Einbahnverkehrs in der o. g. Teilstrecke der Ernst-Abbe-Straße entlastet
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1454
Aktenzeichen: 32 4